Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum in der Heidestraße 30; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hirmerleiten II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Steinberg am See, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Steinberg am See (Gemeinde Steinberg am See) Gemeinderatssitzung Steinberg am See 18.01.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Die Begründung, dass der B-Plan Hirmerleiten II nicht mehr zeitgemäß wäre kann seitens des Gemeinderats nicht geteilt werden.
Das zu bebauende Grundstück ist allerdings für den normalen Betrachter örtlich eher dem BG Hirmerleiten III zuzuordnen ist (örtliche Trennung durch einen Feldweg). Daher kann in diesem speziellen Fall den Befreiungen, wenn sie dem B-Plan Hirmerleiten III entsprechen, zugestimmt werden.
Der GR stimmt allen beantragten Befreiungen (Statt der Bauform E+D die Bauform E+I; statt der vorgeschriebene Dachneigung von 38° - 42° ein Satteldach mit 22°; Überschreitung des Baufensters beim Geräteraum im Süden um 50cm, die Errichtung und der Betrieb einer zentralen Feuerstätte mit einer Pelletheizung, statt eines Satteldachs für die Garage ein Flachdach) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2022 11:40 Uhr