Der BUG empfiehlt dem Gemeinderat die Variante 2 ganz abzulehnen, da hier die neue Stellplatzsatzung (Tiefgarage ab 4WE) nicht eingehalten wird.
Bezüglich der Variante 1 wird folgendes empfohlen:
Zu 1.:
Einer Teilung wird grundsätzlich zugestimmt, sofern beide Grundstücke eigenständig erschlossen werden. Auch soll jeder Baukörper ein eigenes und kein gemeinsames Treppenhaus erhalten, um den Doppelhauscharakter zu wahren. Das Grundstück ist real zu teilen (Vermessung usw.)
Zu 2.:
Die Errichtung eines Doppelhauses wird nur mit getrennten Treppenhäusern/Eingängen empfohlen.
Zu 3.:
Jedes Grundstück ist eigenständig zu erschließen (Wasser/Kanal/Zufahrten und Zugänge).
Zu 4.:
Der Stellplatznachweis wäre zulässig, sofern die gegenüberliegenden Stellplätze auch mit 5,5m hergestellt werden.
Zu 5.:
Eier Überschreitung der Baufenster könnte zugestimmt werden, da jedes Grundstück im Bebauungsplan diese Befreiung hat.
Zu 6.:
Auch hier könnte zugestimmt werden, da diese Befreiung bereits existiert.
Zu 7.:
Sofern es sich an der Wandhöhe der Nachbargrundstücke orientiert, ja.
Zu 8.:
Die Nachbargebäude besitzen teilweise auch drei Vollgeschosse. Demnach ja, sofern die Wandhöhe etc. sich der näheren Umgebung anpasst.
Zu 9.:
Treppen, Balkone und Terrassen können die Baugrenzen überschreiten, sofern dies in einem geordneten Maß erfolgt.