Bauvoranfrage; Errichtung eines weiteren Wohnhauses, Fuggerstr. 9 bzw. 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Bauausschusssitzung, 15.10.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Nach Einsicht in die Voranfrage beschließt der BUG folgendes:
Zu 1.:
Die Abstandsflächenfrage ist durch das zuständige Landratsamt zu bewerten.
Zu 2.:
Auch dies betrifft das Abstandsflächenrecht, welches das LRA bewertet.
Zu 3.:
Laut Unterlagen der Gemeinde besteht eine Genehmigung für zwei Wohneinheiten.
Zu 4.:
Der BUG stimmte einer zusätzlichen Bebauung unter Einhaltung der Abstandsflächen zu. Aus der Flurkarte ist ersichtlich, dass die Hausnummer 9 fehlt und somit eine Bebauung wahrscheinlich schon vorgesehen war. Bezüglich der Dachform ist festzuhalten, dass diese im § 34 BauGB nicht vorgeschrieben ist. Es ist lediglich die Höhe der Nachbarbebauung anzunehmen. Selbiges gilt für Gauben usw.
Zu 5.:
Einem Zwischenbau (nur Garage, Garage mit Freisitz oder Garage mit Wintergarten) wird zugestimmt. Die Abstandsflächenproblematik muss auch hier das LRA klären.
Bezüglich der möglicherweise entstehenden Wohneinheiten wird auf die bestehende Stellplatzverordnung verweisen. Sollte ein zusätzliches Gebäude entstehen, ist dieses mit einem separaten Hausanschluss (Wasser und Kanal) auf eigene Kosten zu erschließen. Die weitere Erschließung ist gesichert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 07:32 Uhr