Datum: 14.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: ehem. Mädchenschule, Hoffuhre 1
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Waldaschaff
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag; Errichtung eines Carports, Am Klafferborn 8
2 Bauantrag; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Oberer Steiningweg 17
3 Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hessenthälchenweg 11
4 Bodenordnung; Vereinfachte Umlegung für die abgeschlossenen Kreisstraßenabschnitte BA IIa, BA IIb und BA III

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1. Bauantrag; Errichtung eines Carports, Am Klafferborn 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 03. Bauausschusssitzung 14.03.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen stimmt der BUG dem Vorhaben unter der Auflage zu, dass die Seitenwände des Carport nicht verschlossen werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Oberer Steiningweg 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 03. Bauausschusssitzung 14.03.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen stimmte der BUG dem Vorhaben mit folgenden Auflagen / Hinweisen an das Landratsamt Aschaffenburg zu:

  1. Die Seitenwände des Carports dürfen nicht verschlossen werden.
    Einer Überbauung des Carports auf den Gehweg wird nicht zugestimmt.

  2. Die Ansichten der Pläne sind mit der Grundrissplanung unstimmig.
    Es herrschen hinsichtlich der Balkone auf der Nordostseite Unklarheiten. Die Balkone sollten in der Flucht zum Nebengebäude liegen. Es wird aus nachbarschützenden Gründen für nicht empfehlenswert gehalten, wenn die Balkone in der Flucht zum Nachbargebäude noch vor diesen errichtet werden würden.

  3. Aufgrund der eingereichten Pläne wird erwartet, dass dieses Grundstück in der Zukunft geteilt wird.

    Im Fall einer Teilung sind die Kosten für die Herstellung eines zweiten Wasser- und Kanalhausanschlusses durch den Grundstückseigentümer, bzw. der entsprechenden Rechtsnachfolger zu tragen.  


Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hessenthälchenweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 03. Bauausschusssitzung 14.03.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen stimmt der BUG dem Vorhaben mit folgenden Auflagen zu.

  1. Auf die nachbarschaftsschützenden Regelungen der Abstandsflächen gerade in Richtung Westen ist zu achten.

  2. Eine Befreiung der Garagenhöhe von 5,20 m an der Grenze kann nicht in Aussicht gestellt werden.

    Es wird angeregt die Garage entweder als Carport auszubilden und weiter in Richtung Straße zu ziehen, um so eine Belichtung in Schlafzimmer und Bad zu wahren, oder das Fenster im Bad in Richtung Straße zu drehen um so die Garage weit nach vorne zur Straße ziehen zu können.

  3. Eine Befreiung von den Festsetzungen der anderen beantragten Überschreitungen kann in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bodenordnung; Vereinfachte Umlegung für die abgeschlossenen Kreisstraßenabschnitte BA IIa, BA IIb und BA III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 03. Bauausschusssitzung 14.03.2019 ö vorberatend 4

Beschluss

Der BUG emfpiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Waldaschaff beauftragt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg mit der vereinfachten Umlegung. Der Ausgleichsbetrag beträgt 140,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2019 07:56 Uhr