Datum: 02.07.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Besprechungszimmer Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Waldaschaff
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag; Ortsbegehung zum Bauantrag Rosenwiesenweg 9 und 11
2 Bauantrag; Schillerstraße 10, Neubau eines Mehrfamilienhauses
3 Ortsrecht; Stellplatzsatzung der Gemeinde Waldaschaff

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1. Bauantrag; Ortsbegehung zum Bauantrag Rosenwiesenweg 9 und 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 07. Bauausschusssitzung 02.07.2015 ö 1

Beschluss

Nach Einsicht in die Planunterlagen und einem Ortstermin bezüglich der nachzuweisenden Stellplätze stimmte der BUG dem Bauvorhaben ohne Auflagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag; Schillerstraße 10, Neubau eines Mehrfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 07. Bauausschusssitzung 02.07.2015 ö vorberatend 2
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 08. Gemeinderatssitzung 30.07.2015 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der BUG beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Grund von Mängeln bei den Stellplätzen an den Bauherrn zurück zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht; Stellplatzsatzung der Gemeinde Waldaschaff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 07. Bauausschusssitzung 02.07.2015 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 08. Gemeinderatssitzung 30.07.2015 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der BUG beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten. Dieser sollte folgende Neuregelungen enthalten:


  1. Der Stauraum ist nicht mit einem Maß anzugeben, sondern sollte unter Verweis auf die Garagen- und Stellplatzverordnung erfolgen. Hier ist dieser zur Zeit mit 3m angesetzt.
  2. Der Ablösebetrag für Stellplätze sollte rechtlich geprüft werden.
  3. Für Einfamilienhäuser ist der Stellplatzbedarf wie folgt festzulegen: Wohnungen bis 250m² je 2 Stellplätze. Über 250m² je 3 Stellplätze je Wohnung.
  4. Bei Mehrfamilienhäusern ist folgende Regelung einzuführen: Wohnungen bis 120m² je 2 Stellplätze pro Wohnung. Wohnungen über 120m² je 3 Stellplätze. Weiterhin ist hier eine Prozentuale Festsetzung für Besucherparkplätze in Höhe von 10% der Bedarfs festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2015 09:53 Uhr