Datum: 07.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Besprechungszimmer Rathaus
Gremium: Haupt- und Sozialausschuss
Körperschaft: Gemeinde Waldaschaff
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwasserbeseitigung; Beschlussfassung über die Festsetzung des Kalk. Zinssatzes ab dem Haushaltsjahr 2020
2 Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2022
3 Abwasserbeseitigung; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Abwasserbeseitigungsgebühren zum 01.02.2022

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1. Abwasserbeseitigung; Beschlussfassung über die Festsetzung des Kalk. Zinssatzes ab dem Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Sozialausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 04. Haupt- und Sozialausschusssitzung 07.10.2021 ö vorberatend 1

Beschluss

Der GR beschließt entsprechend der Empfehlung der Kommunalberatung Röder und der Verwaltung den Kalk. Zins sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch für die Wasserversorgung ab dem Haushaltsjahr 2020 auf 3,000 % festzusetzen.
Für alle Änderungen des kalkulatorischen Zinssatzes ist künftig eine  entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Sozialausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 04. Haupt- und Sozialausschusssitzung 07.10.2021 ö vorberatend 2

Beschluss

Unter Bezugnahme auf die Gebührenkalkulation der Fa. Kommunalberatung Röder samt Anlagen und der gesetzlichen Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Wasserverbrauchsgebühren empfiehlt der HSA-Ausschuss dem GR die Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2022 auf 3,84 €/cbm festzusetzen.
Ferner wird ab 01.01.2022 die Grundgebühr wie folgt festgesetzt:
bis 5 m³ (3,5 m³-Zähler)                                        36,00 €/Jahr
bis 10 m³ (6,0 m³-Zähler)                                        48,00 €/Jahr
bis 20 m³ (10,0 m³-Zähler                                        120,00 €/Jahr
über 20 m³ (Großzähler über 20 m³)                        360,00 €/Jahr
über 20 m³ (Verbundzähler mit Fernabfrage)                900,00 €/Jahr                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Abwasserbeseitigung; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Abwasserbeseitigungsgebühren zum 01.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Sozialausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 04. Haupt- und Sozialausschusssitzung 07.10.2021 ö vorberatend 3

Beschluss

Unter Bezugnahme auf die Gebührenkalkulation der Fa. Kommunalberatung Röder samt Anlagen und der gesetzlichen Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Abwasserbeseitigungs-gebühren empfiehlt der HSA-Ausschuss dem GR die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2022 auf 3,24 €/cbm festzusetzen.
Ferner wird ab dem 01.01.2022 eine Grundgebühr in Höhe von 18,00 €/jährlich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 13:54 Uhr