Datum: 02.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Besprechungszimmer Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Waldaschaff
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Äbwägung der Eingaben der Öffentlichkeit und der TöB im Bebauungsplanverfahren "Am Mühlbach-Erweiterung"
1.1 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung; Eingabe Bürger 1
1.2 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Bürger 2
1.3 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Bürger 3
1.4 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Bauaufsicht/Kreisbaumeisterin
1.5 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Untere Naturschutzbehörde
1.6 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Immissionsschutz
1.7 Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
1.8 Bebauungsplan Am Mühlbach Ereweiterung - Eingabe Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
2 Bauleitplanung; Satzungsbeschlus im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren "Am Mühlbach - Erweiterung"

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1. Bauleitplanung; Äbwägung der Eingaben der Öffentlichkeit und der TöB im Bebauungsplanverfahren "Am Mühlbach-Erweiterung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1
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1.1. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung; Eingabe Bürger 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.1
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.1

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
 
Zu Verkehr 
Der Gemeinderat ist sich der verkehrlichen Situation, die während der Zeit des Hol- und Bringdienstes vor dem Kindergarten besteht, überaus bewusst. Aus diesem Grund wurde im Bereich der Erweiterung auf dem eigenen Grundstück eine Stellplatzanlage errichtet, damit die Kinder von dort so verkehrssicher wie möglich die Einrichtung erreichen können. 
 
Die öffentlichen Parkplätze, die entlang der Hoffuhre bestehen, sind von der Fahrbahn durch einen Gehsteig getrennt. Somit können die Kinder auch von dort sicher den Kindergarten erreichen. 
 
Mit der Schaffung der kurzen nahezu geradlinig verlaufenden Straßenverbindung zwischen Hoffuhre und Fuggerstraße wird insbesondere für größere Fahrzeuge das Erreichen der oberhalb gelegenen Wohngebiete verbessert, da die engen Kurven und schmalen Straßen das Befahren erheblich beeinträchtigen. 
 
Zu einem wesentlichen Mehrverkehr wird es insgesamt jedoch nicht kommen; der Verkehr wird nur anders verteilt. 

Grundsätzlich werden mit diesem Bauleitplan zunächst nur die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Straßenverbindung herstellen zu können. Voraussetzung ist zunächst der Erwerb der für den Bau erforderlichen Grundstücke. Hier steht die Gemeinde seit ca. 2 Jahren in Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern. Bevor die Grundstücke nicht zur Verfügung stehen, bleibt die Situation so wie sie sich derzeit darstellt. 
 
Unabhängig davon wird es zu einer ersten verkehrlichen Entlastung kommen, wenn das neue Feuerwehrgerätehaus am Freizeitgelände errichtet worden ist und der aktuelle Standort aufgegeben werden kann. Der Bauantrag ist eingereicht. Das Feuerwehrgerätehaus soll Ende 2024 fertiggestellt sein. 
 
Eine weitere wesentlich spürbarere verkehrliche Entspannung wird sich dann einstellen, wenn die kommunale Entlastungsspange, die das Wohngebiet Ebets-Rodwiese mit der Ymosstraße verbindet, realisiert ist. Derzeit ist die Gemeinde bei erschließungstechnischen Vorarbeiten, die voraussichtlich bis 2025 abgeschlossen sein werden. 
 
Wenn sich nach dem Bau des Straßenverbindungsstückes eine ungünstigere  Verkehrssituation  vor dem Kindergarten einstellen sollte, wird der Gemeinderat prüfen, ob weitergehende Verkehrsberuhigungs- oder Sicherheitsmaßnahmen ggf. auch ein Einbahnverkehr umgesetzt werden können. 
 
Außerhalb der Hol- und Bringzeiten bestehen keine Konflikte. 
 
Zu Baugrundstück 
In der Abwägung unterschiedlicher Belange hat der Gemeinderat entschieden, der Verbesserung der verkehrlichen Situation Vorrang zu geben vor der Sanierung eines alten Hauses, dass sich zudem nicht in seinem Eigentum befindet. 
 
Zu Einzelhaus 
Mit  „Einzelhaus“ ist eine Baufläche westlich davon gemeint. Diese  Maßnahme ist umsetzbar, wenn in diesem Areal eine Grundstücksneuordnung stattgefunden hat. Um den Widerspruch aufzulösen, wird die Begründung angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.2. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Bürger 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.2
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.2

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
 
Zu Verkehrsaspekte: 
Der Gemeinderat ist sich der verkehrlichen Situation, die während der Zeit des Hol- und Bringdienstes vor dem Kindergarten besteht, überaus bewusst. Aus diesem Grund wurde im Bereich der Erweiterung auf dem eigenen Grundstück eine Stellplatzanlage errichtet, damit die Kinder von dort so verkehrssicher wie möglich die Einrichtung erreichen können. 

Die öffentlichen Parkplätze, die entlan  der Hoffuhre bestehen, sind von der Fahrbahn durch einen  Gehsteig  getrennt. Somit können die Kinder auch von dort sicher den Kindergarten erreichen. 
 
Mit der Schaffung der kurzen nahezu geradlinig verlaufenden Straßenverbindung zwischen Hoffuhre und Fuggerstraße wird insbesondere für größere Fahrzeuge das Erreichen der oberhalb gelegenen Wohngebiete verbessert, da die engen Kurven und schmalen Straßen das Befahren erheblich beeinträchtigen. 
 
Zu einem wesentlichen Mehrverkehr wird es insgesamt jedoch nicht kommen; der Verkehr wird nur anders verteilt. 
 
Grundsätzlich werden mit diesem Bauleitplan zunächst nur die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Straßenverbindung herstellen zu können. Voraussetzung ist zunächst der Erwerb der für den Bau erforderlichen Grundstücke. Hier steht die Gemeinde seit ca. 2 Jahren in Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern. Bevor die Grundstücke nicht zur Verfügung stehen, bleibt die Situation so wie sie sich derzeit darstellt. 
 
Unabhängig davon wird es zu einer ersten verkehrlichen Entlastung kommen, wenn das neue Feuerwehrgerätehaus am Freizeitgelände errichtet worden ist und der aktuelle Standort aufgegeben werden kann. Der Bauantrag ist eingereicht. Das Feuerwehrgerätehaus soll Ende 2024 fertiggestellt sein. 
 
Eine weitere wesentlich spürbarere verkehrliche Entspannung wird sich dann einstellen, wenn die kommunale Entlastungsspange, die das Wohngebiet Ebets-Rodwiese mit der Ymosstraße verbindet, realisiert ist. Derzeit ist die Gemeinde bei erschließungstechnischen Vorarbeiten, die voraussichtlich bis 2025 abgeschlossen sein werden. 
 
Wenn sich nach dem Bau des Straßenverbindungsstückes eine ungünstigere Verkehrssituation vor dem Kindergarten einstellen sollte, wird der Gemeinderat prüfen, ob weitergehende Verkehrsberuhigungs- oder Sicherheitsmaßnahmen ggf. auch ein Einbahnverkehr umgesetzt werden können. 
 
Außerhalb der Hol- und Bringzeiten bestehen keine Konflikte. 
 
Zu Naturaspekte: 
In der Abwägung unterschiedlicher Belange hat der Gemeinderat entschieden, der Verbesserung der verkehrlichen Situation Vorrang zu geben vor dem Erhalt bzw. der Schaffung eines Bauplatzes. 
 
Zu Kosten: 
Es ist richtig, dass die Maßnahme Kosten auslöst. Durc  die Schaffung dieser kurzen Straßenverbindung wird aber vor andere Anwesen die Verkehrsbelastung reduziert und damit der Wohnwert erhöht. Um zu vermeiden, dass sich die Fahrgeschwindigkeit unverhältnismäßig erhöht, wird der Gemeinderat rechtzeitig vor Beginn von Umbaumaßnahmen Konzepte zur Verkehrsführung bzw. Geschwindigkeitsreduzierung prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.3. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Bürger 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.3
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.3

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
 
Zu Elternhaus 
Die Gemeinde bemüht sich seit ca. 2 Jahren, das Anwesen zu erwerben, um eine verkehrliche Verbesserung herbeiführen zu können. Es wurde vereinbart, dass das Wohnhaus so lange genutzt werden kann bis es verkauft wird. Bevor nicht alle Grundstücke für eine Realisierung der Straßenverbindung zur Verfügung stehen, bleibt die Situation so wie sie sich derzeit darstellt. 
 
Zu Verkehr 
Der Gemeinderat ist sich der verkehrlichen Situation, die während der Zeit des Hol- und Bringdienstes vor dem Kindergarten besteht, überaus bewusst. Aus diesem Grund wurde im Bereich der Erweiterung auf dem eigenen Grundstück eine Stellplatzanlage errichtet, damit die Kinder von dort so verkehrssicher wie möglich die Einrichtung erreichen können. 
 
Die öffentlichen Parkplätze, die entlang der Hoffuhre bestehen, sind von der Fahrbahn durch einen Gehsteig getrennt. Somit können die Kinder auch von dort sicher den Kindergarten erreichen. 
 
Mit der Schaffung der kurzen nahezu geradlinig verlaufenden Straßenverbindung zwischen Hoffuhre und Fuggerstraße wird insbesondere für größere Fahrzeuge das Erreichen der oberhalb gelegenen Wohngebiete verbessert, da die engen Kurven und schmalen Straßen das Befahren erheblich beeinträchtigen. 
 
Zu einem wesentlichen Mehrverkehr wird es insgesamt jedoch nicht kommen; der Verkehr wird nur anders verteilt. 
 
Grundsätzlich werden mit diesem Bauleitplan zunächst nur die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Straßenverbindung herstellen zu können. Voraussetzung ist zunächst der Erwerb der für den Bau erforderlichen Grundstücke. Hier steht die Gemeinde seit ca. 2 Jahren in Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern. Bevor die Grundstücke nicht zur Verfügung stehen, bleibt die Situation so wie sie sich derzeit darstellt. 
 
Unabhängig davon wird es zu einer ersten verkehrlichen Entlastung kommen, wenn das neue Feuerwehrgerätehaus am Freizeitgelände errichtet worden ist und der aktuelle Standort aufgegeben werden kann. Der Bauantrag ist eingereicht. Das Feuerwehrgerätehaus soll Ende 2024 fertiggestellt sein. 
 
Eine weitere wesentlich spürbarere verkehrliche Entspannung wird sich dann einstellen, wenn die kommunale Entlastungsspange, die das Wohngebiet Ebets-Rodwiese mit der Ymosstraße verbindet, realisiert ist. Derzeit ist die Gemeinde bei erschließungstechnischen Vorarbeiten, die voraussichtlich bis 2025 abgeschlossen sein werden. 
 
Wenn sich nach dem Bau des Straßenverbindungsstückes eine ungünstigere Verkehrssituation vor dem Kindergarten einstellen sollte, wird der Gemeinderat prüfen, ob weitergehende Verkehrsberuhigungs- oder Sicherheitsmaßnahmen ggf. auch ein Einbahnverkehr umgesetzt werden können. 
 
Außerhalb der Hol- und Bringzeiten bestehen keine Konflikte. 
 
Zu Straßenzustand Fuggerstraße 
Wenn die Kommunale Entlastungsspange realisiert ist, wird es zu einer Verringerung der Verkehrsbelastung kommen. Dies begünstigt eine Sanierung der Straße. Wann dies erfolgt, hängt vom tatsächlichen Zustand der Straße ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.4. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Bauaufsicht/Kreisbaumeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.4
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.4

Beschluss

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
 
Zu 1: Kenntnisnahme 
 
Zu  2:  Der Bestand der Gebäude auf der Grundstücksgrenze wird  durch Planzeichen gesichert. 
 
Zu  3:  Von Seiten des Grundstückseigentümers ist keine Änderung gewünscht. 
 
Zu 4: Die Teilgebiete werden farbig unterlegt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.5. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Untere Naturschutzbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.5
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.5

Beschluss

Der  Anregung  wird  gefolgt.  Die  Hinweise  werden  zur  Kenntnis  genommen. 
 
 
Dass es aus Gründen des Artenschutzrechtes notwendig ist, das abzubrechende Anwesen auf die Betroffenheit von Gebäude bewohnenden Tieren durch eine biologisch ausgebildete Person untersuchen zu lassen und hierzu der unteren Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bericht vorzulegen, wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Damit diese Anforderung im Bebauungsplan erkennbar ist, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. 
 
Der Bezugsparagraph wird in der Begründung angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.6. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe LRA Aschaffenburg Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.6
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.6

Beschluss

Der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Flächennutzungsplan 
Da es sich bei der Flächennutzungsplanänderung um eine Berichtigung handelt, die auf Basis des Bebauungsplans erfolgt, wird der Hinweis zum Flächennutzungsplan in den Bebauungsplan übernommen. 

Bebauungsplan 
Folgende Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen. Durch die Änderung in ein Allgemeines Wohngebiet darf es in der Hoffuhre 10 nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte aufgrund des angrenzenden Parkplatzes kommen. 
 
Für den geplanten öffentlichen Parkplatz am nördlichen Rand der Erweiterungsfläche ist zu prüfen, inwieweit durch parkende Autos nachts das Spitzenpegelkriterium an den Wohnhäusern Fuggerstraße 11 und 12 überschritten. 
 
Für das Haus Fuggerstraße 6 ist zu prüfen, ob sich auf der Gebäuderückseite die Verkehrsbelastung unzulässig erhöhen wird. 
 
Als  Orientierungswert für den nächtlichen Verkehrslärm gelten im Allgemeinen Wohngebiet nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 45 dB(A). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.7. Bebauungsplan Am Mühlbach Erweiterung - Eingabe Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.7
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.7

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Wasserversorgung 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Gefährdung durch Starkniederschläge 
Der Textbaustein wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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1.8. Bebauungsplan Am Mühlbach Ereweiterung - Eingabe Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 1.8
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.1.8

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Zu 1 bis 4: Kenntnisnahme 
 
Zu 5: Das Flurstück, das sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, 
wird in der Begründung ergänzt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Satzungsbeschlus im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren "Am Mühlbach - Erweiterung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Waldaschaff) 06. Bauausschusssitzung 02.06.2022 ö vorberatend 2
Gemeinderat (Gemeinde Waldaschaff) 06. Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der BUG empfiehlt dem Gemeinderat den Bebauungsplan „Am Mühlbach“ als Satzung zu beschließen und den Flächennutzungsplan festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 15:58 Uhr