Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 52/13 Gmkg. Kolmsdorf - Steinleite 7 -


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2019. Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2019. Sitzung des Gemeinderates 01.08.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück einen Freisitz (4,50 m 7,50 x 2,20) errichten und beantragt hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Steinleite“.
Der Freisitz soll teilweise außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die auf dem Grundstück mit Leitungsrecht vorhandene Wasserleitung wurde durch den Antragssteller bereits eingemessen und wird durch diese Maßnahme nicht überbaut. 
Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das geplante Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Steinleite“ von der Errichtung des Freisitzes nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2019 09:01 Uhr