Datum: 17.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulturnhalle Walsdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020
2 Bauantrag auf Errichtung einer Stützmauer, eines Brunnen und eines Reiterhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 307,308 (307 neu Flurbereinigung) Gmkg. Erlau - Kreuzschuher Str. 25 -
3 Bauantrag auf Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 75 Gmkg. Erlau - Nähe Erlenweg -
4 Bauantrag auf Errichtung einer Unterstellhalle auf den Fl.Nrn. 811/1, 811/2 (935 neu Flurbereinigung) Gemarkung Walsdorf
5 Bildung eines beschließenden (Corona-)Ausschusses
6 Informationen des Bürgermeisters
6.1 Einbau eines Treppenlifts im Alten Rathaus
6.2 Mein-Ort-App künftig kostenpflichtig
6.3 Geschwindigkeitsanzeigen
7 Anfragen (§ 28 GeschO)

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. wird bekannt gegeben.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.12.2020 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Errichtung einer Stützmauer, eines Brunnen und eines Reiterhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 307,308 (307 neu Flurbereinigung) Gmkg. Erlau - Kreuzschuher Str. 25 -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragstellerin hat auf den o.g. Grundstücken eine Stützmauer sowie ein Brunnenhaus errichtet. Da diese Maßnahmen bauantragspflichtig sind, musste seitens der Antragstellerin ein Bauantrag eingereicht werden. Weiterhin soll ein Reiterhaus errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im festgestellten Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Stützmauer hat eine Länge von insgesamt 51,68 m und eine Höhe von 3 m. Das Brunnenhaus hat eine Größe von 6,04m x 3,02 m und eine Höhe von 3,93 m – 4,30 mm. Das Reiterhaus soll eine Größe von 7,20 x 9,70 m und eine Höhe von 5,35 – 6,54 m erhalten.
Beide Gebäudlichkeiten sind bzw. sollen mit einem Pultdach ausgestattet werden.
Eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn es liegt eine entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung oder die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch sind erfüllt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB liegt durch den vorhandenen Reiterhof wohl vor. Zuletzt wurde im Jahr 2018 ein Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle genehmigt. Die Privilegierung ist aber im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde nochmals zu prüfen.

Beschluss

Der TOP wird vertagt. Es soll zunächst ein Ortstermin stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 75 Gmkg. Erlau - Nähe Erlenweg -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück eine Überdachung errichten. Die Überdachung soll an die bestehende Abbundhalle angebaut werden und hat eine Größe von 13,08 m x 5,00 m und eine Höhe von 4,11 m. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Neue Siedlung – 1. Änderung“ und stimmt mit dessen Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen (komplett außerhalb) und der Grundflächenzahl (0,75 statt max. 0,40) nicht überein.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die notwendigen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Errichtung einer Unterstellhalle auf den Fl.Nrn. 811/1, 811/2 (935 neu Flurbereinigung) Gemarkung Walsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf den o.g. Grundstücken eine Unterstellhalle errichten. Die geplante Unterstellhalle hat eine Größe von 19,00 x 15,00 m und eine Höhe von 4,66 – 5,34 m. Die Ausführung erfolgt mit Pultdach.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im festgestellten Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn es liegt eine entsprechende landwirtschaftliche Privilegierung vor oder die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch sind erfüllt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB liegt durch den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb vor. Die Privilegierung ist aber im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bildung eines beschließenden (Corona-)Ausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Bayer. Innenministerium empfiehlt in einem Schreiben vom 10.12.2020 auf Grund der aktuellen und wohl noch andauernden Corona-Pandemie wiederholt, ggf. beschließende Ausschüsse bzw. einen Ferienausschuss zu bilden, um die Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder so gering wie möglich zu halten.
Ein Auszug des Schreibens zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien:
Auch wenn mittlerweile ausreichend valide Erkenntnisse zu Ansteckungswegen und Schutzmaßnahmen vorliegen, sollten Sitzungen der kommunalen Gremien mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehens nach wie vor auf unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen beschränkt werden.
Der Gemeinderat hat dies zwar zu Beginn seiner Amtszeit nicht gewünscht, evtl. stellt sich dies auf Grund stetig hoher bzw. noch weiter steigender Infektionszahlen jetzt jedoch anders dar. Die Ladung und Beschlussfähigkeit eines solchen Ausschusses könnte u. a. auch von der Höhe der Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Ladung abhängig gemacht werden – z. B. der täglich im Fränkischen Tag veröffentlichten Werte.
Auf beschließende Ausschüsse können nicht übertragen werden
1. die Beschlußfassung über Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Gemeinde der Genehmigung bedarf,
2. der Erlaß von Satzungen und Verordnungen, ausgenommen alle Bebauungspläne und alle sonstige Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO,
3. die Beschlußfassung über die allgemeine Regelung der Bezüge der Gemeindebediensteten und über beamten-, besoldungs-, versorgungs- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder, soweit nicht das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz oder das Bayerische Disziplinargesetz etwas anderes bestimmen,
4. die Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaushaltssatzungen (Art. 65 und 68),
5. die Beschlußfassung über den Finanzplan (Art. 70),
6. die Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie die Beschlußfassung über die Entlastung (Art. 102),
7. Entscheidungen über gemeindliche Unternehmen im Sinn von Art. 96,
8.die hinsichtlich der Eigenbetriebe dem Gemeinderat im übrigen vorbehaltenen Angelegenheiten (Art. 88),
9. die Bestellung und die Abberufung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts sowie seines Stellvertreters,
10. die Beschlußfassung über Änderungen von bewohntem Gemeindegebiet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grund der Empfehlungen des IMS vom 10.12.2020 coronabedingt vorübergehend einen beschließenden Ausschuss zu bilden (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO). Diesem werden alle Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderates mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten übertragen. Die Ladung dieses Ausschusses erfolgt nur dann, wenn zum regelmäßigen Zeitpunkt nach der Geschäftsordnung der Wert der vom RKI um 0 Uhr des Ladungstages veröffentlichten 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bamberg über 100 liegt („Corona-Ampel dunkelrot“). Zum Vorsitzenden wird der Erste Bürgermeister Mario Wolff bestimmt, Vertreter ist der Zweite Bürgermeister Stefan Huttner. Die personelle Besetzung des Ausschusses soll der des bereits gebildeten vorberatenden Haupt- und Finanzausschusses entsprechen:

Mitglied
1. Stellvertreter
Partei/Wählergruppe
Feulner Andreas
Faatz Stefan
CSU
Ullrich Michael
Lechner Günter
CSU
Eckert Christian
Eck Franz
Freie Liste
Huttner Stefan
Löffler Tiffany
Freie Liste
Kachelmann Lukas
Baureis Gabi
Freie Liste
Wolf Christine
Weiss Bianca
Freie Liste

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö informativ 6
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6.1. Einbau eines Treppenlifts im Alten Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Hierüber wurde bereits in der letzten Sitzung informiert. Inzwischen liegen auch zwei Angebote vor, die sich zwischen 10.600 € und ca. 13.900 € bewegen. Es sollte dann zunächst das Gespräch mit dem Mieter Dr. Mokosch gesucht und über eine mögliche Beteiligung verhandelt werden. Entsprechende Haushaltsmittel wären dann im Jahr 2021 zu veranschlagen?

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6.2. Mein-Ort-App künftig kostenpflichtig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat der Verlag Linus-Wittich, der auch das Mitteilungsblatt der Gemeinde erstellt mitgeteilt, dass die App zur Bekanntgabe von Neuigkeiten und den Inhalten des Amtsblattes zunächst kostenlos getestet bzw. in vollem Umfang genutzt werden kann. Dieses Angebot haben wir angenommen und die App wird nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung wohl auch ganz gut angenommen und für informell befunden. Nun teilt der Verlag mit, dass die App künftig kostenpflichtig ist und hierfür 2.400 € jährlich anfallen. Es gäbe aber auch noch eine günstigere Variante mit einer eigenen App für die Gemeinde, die zwar von den Möglichkeiten etwas eingeschränkt wäre, jedoch für unsere (auch bisher genutzten) Zwecke vollkommen ausreichen würde. Lediglich bei der Veröffentlichung von News etc. müssten die Inhalte über ein anderes Fenster als bisher mit dem gleichen für das Mitteilungsblatt eingegeben werden. Der Aufwand hierfür würde sich jedoch aus Verwaltungssicht in Grenzen halten. Für diese eigene App wäre ein Jahresbeitrag von 950 € fällig.

Eine App für Neuigkeiten und Veröffentlichung des Mitteilungsblattes soll in Zeiten zunehmender Digitalisierung auf jeden Fall beibehalten werden und hierfür dann künftig die günstigere Variante gewählt werden.

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6.3. Geschwindigkeitsanzeigen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Die vier bestellten Geschwindigkeitsanzeigen wurden inzwischen geliefert, es fehlen lediglich noch die jeweiligen Halterungen für die Strommasten etc. Diese sollen dann im Januar an den jeweiligen Ortseingängen von den Nachbargemeinden her installiert werden. Nach einer Probezeit könnten dann die Standorte auch gewechselt werden.

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7. Anfragen (§ 28 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2020. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

1Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. 2Nach Möglichkeit sollen der Vorsitzende oder anwesende Gemeindebedienstete solche Anfragen sofort beantworten. 3Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. 4Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt.

Datenstand vom 23.12.2020 12:12 Uhr