Datum: 13.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehrhaus Walsdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Antrag zur Geschäftsordnung, Aufnahme eines Bauantrags auf die Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Zur Sicherstellung des weiteren Betriebs der Krippengruppe im Obergeschoss des Kindergartens Arche Noah hat das Landratsamt die Einreichung eines Bauantrags für die Nutzungsänderung zur Krippengruppe gefordert. Dieser soll wegen der Fristsetzung nachträglich auf die heutige Tagesordnung aufgenommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme des Bauantrags auf Nutzungsänderung im Obergeschoss des Ki
ndergartens Arche Noah zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.08.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.08.2018 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. mit der Ladung zur Sitzung versandt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.08
.2018 wird ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Änderung Bebauungsplan Vorderer Weinbach I, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 09.08.2018 beschlossen, gemäß dem Ergebnis der durchgeführten Lärmtechnischen Untersuchung, die am 05.10.2017 beschlossen Änderung der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Vorderer Weinbach I“ in Urbanes Gebiet zurückzunehmen und stattdessen Mischgebiet bzw. Allgemeines Wohngebiet aufzuplanen. Das Konzept wurde zwischenzeitlich weiter bearbeitet und berücksichtigt nun auch die vorhandenen Bebauungswünsche sowie die geänderte Zufahrtssituation.
Beschluss
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Vorderer Weinbach I“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 13.09.2018 gebilligt.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 284/7 Gmkg. Walsdorf - Röthenweg 1 -
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin möchte auf dem o.g. Grundstück ein Gartengerätehaus (3,15 x 2,75 x 2,75 m) errichten und beantragt hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Siedner Äcker II““.
Das Gartenhaus soll entgegen dem Bebauungsplan außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das geplante Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Siedner Äcker II“ von der Errichtung des Gartengerätehauses nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/14 Gmkg. Walsdorf - Fliederweg 8 -
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt
Der Antragssteller möchte auf dem o.g. Grundstück ein Garten
haus (3,60 x 4,56 x 2,62 m) errichten und beantragt hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kalkofen – 1. Änderung““.
Das Gartenhaus soll entgegen dem Bebauungsplan außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das geplante Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Kalkofen – 1. Änderung“ von der Errichtung des Gartengerätehauses nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3. Anfrage auf Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 380/5 Gmkg. Kolmsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
4.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück Garagen bzw. Lageräume errichten.
Hierzu hat er mehrere Planalternativen (A-E) vorgelegt.
Nach Rücksprache mit dem staatlichen Bauamt Bamberg ist die Einfahrt zum Grundstück im Einmündungsbereich „Alte Straße/Kolmsdorfer Hauptstraße“ nicht möglich. Die Zufahrt zum Grundstück muss über die Ortsstraße „Alte Straße“ erfolgen. Es kommt deswegen nur die Planalternative „E“ bzw. „B“ infrage, wenn erläutert wird, wie die Zufahrt zur Garage 4 aussieht.
Im unteren Bereich der Gebäude (Parterre) sollen mehrere Garagen errichtet werden, im oberen Bereich soll Lagerraum entstehen. Die Dächer sollen als Flachdächer mit Blechplatten errichtet werden. Die Gesamthöhe der Gebäude soll maximal 7 m betragen, wobei das untere Geschoss 3 m betragen soll.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Dorfgebietsfläche“ (MD) ausgewiesen.
Beschluss
Für die Varianten B und E sind Detailpläne mit den geplanten Höhen vorzulegen, Flachdächer werden sich wohl nicht in die umliegende Bebauung einfügen. Die notwendigen Abstandsflächen sind nachzuweisen. Nach Vorlage der Pläne soll der Bauausschuss einen Ortstermin durchführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.4. Anfrage auf Errichtung einer Mehrfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 250 Gmkg. Kolmsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
Der Antragssteller möchte eine Teilfläche der Fl.Nr. 250 der Gemarkung Kolmsdorf erwerben und darauf eine Mehrfachgarage mit Lagerfläche für einen Elektrobetrieb errichten. Die Garage soll ca. 10 x 17 m und eine Höhe von ca. 4,5 m mit Flachdach haben.
Nach Rücksprache mit dem staatlichen Bauamt Bamberg muss die Zufahrt zur geplanten Mehrfachgarage über die bestehende Zufahrt erfolgen. Eine neue Zufahrt im Einmündungsbereich Michelsberger Weg/Kolmsdorfer Hauptstraße“ ist nicht zulässig.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Walsdorf als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat kann sich die gewünschte Bebauung mit einer Garage als Lager vorstellen, allerdings nicht mit Flachdach. Die Zufahrt zur Mehrfachgarage muss über die bestehende Zufahrt erfolgen. Die Abstandsflächen sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.5. Nutzungsänderung von Kindergartenräumen zu Kinderkrippenräumen im KiGa Arche Noah
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
4.5 |
Sachverhalt
Bei einer Begehung der Örtlichkeiten für die neue Kita wurde vom Bauamt des Landratsamtes festgestellt, dass für die bestehende Krippengruppe im Obergeschoss des Kindergartens Arche Noah keine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung vorliegt. Diese Räume waren ursprünglich als Therapie- und Abstellräume etc. geplant und dürfen als solche insbesondere aus Gründen des Brandschutzes nicht als Gruppenräume genutzt werden. Das Landratsamt hat deshalb umgehend Maßnahmen angeordnet und die Einreichung eines Bauantrages gefordert. Ansonsten hätte der Krippenbetrieb im September nicht aufgenommen werden dürfen.
Für die bereits bestehende Kinderkrippe im Obergeschoss des Kindergartens „Arche Noah“ muss ein Bauantrag auf Nutzungsänderung eingereicht werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss sollen übergangsweise bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus in ca. 2 Jahren als Krippengruppeneinheit für bis zu 15 Kinder genutzt werden. Insbesondere muss im Gruppenraum eine weitere Treppe als 2. Fluchtweg angebracht und eine Tür zu dieser errichtet werden. Dies wurde auf die Schnelle mit einem Gerüst als Provisorium gelöst, um die Räumlichkeiten auch später evtl. als Gruppenraum nutzen zu können soll eine Stahltreppe als Dauerlösung angebaut werden.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Walsdorf als „Gemeinbedarfsfläche Kindergarten“ ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Nachdem die Planunterlagen erst am Sitzungstag eingingen, werden die Nachbarunterschriften noch im Nachhinein eingeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die bisherige Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen vom 01.01.2013 (DAKasse) und die für die Einnahmekasse EWO (DAEKasse) und DAHandvorschüsse wurden offensichtlich noch Großteiles von der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach-Walsdorf übernommen und haben auch noch Bezug auf das kammerale
Buchungssystem genommen, obwohl bereits seit 2008 doppisch gebucht wurde. Letzteres ist zwar inzwischen wieder korrekt, die DA Kasse wurde jedoch auch wegen weiteren fehlenden bzw. nicht korrekten Festsetzungen im letzten überörtlichen Prüfbericht beanstandet und eine Anpassung an die aktuellen und tatsächlichen Gegebenheiten gefordert. Das ist unter anderem auch wegen der stattgefundenen Personalwechsel notwendig.
Dies ist jetzt an Hand eines Musters des Verbands der Kassenverwalter geschehen und die neue DA Kasse und DA EKasse sollen mit der Rückumstellung des Buchungssystems zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die beiden DA Handvorschüsse für die Schule und die Feuerwehren werden nicht benötigt und werden gleichzeitig aufgehoben.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der DAKasse und DAEKasse vom 01.01.2018 zu. Die Dienstanweisungen für die Handvorschüsse (Schule und Feuerwehr) vom 01.01.2013 werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Zuschuss zur Konservierung/Sanierung des Sandsteinepitaphs an der evang. Kirche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Walsdorf bea
ntragt mit Schreiben vom 03.07.2018 unter anderem einen Zuschuss für die Konservierung des Sandsteinepitaphs an der Außenseite der evangelischen Kirche. Es liegt ein Angebot der Fa. Sperber aus Priesendorf in Höhe von 785 € brutto vor. Bei einer derartigen Maßnahme scheint ein Zuschuss in Höhe von 10 % (?) angebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Walsdorf für die Konservierung des Sandsteinepitaphs an der Außenseite der Kirche einen Zuschuss in Höhe von 80 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag FF Kolmsdorf-Feigendorf auf Anbringung eines Schildes am Feuerwehrhaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
informativ
|
7 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wurde bereits in der letzten Sitzung unter dem TOP Informationen des Ersten Bürgermeisters erläutert. Gemeinderat Eck wurde gebeten, eine Fotomontage vom geplanten Schild am Haus erstellen zu lassen und vorzulegen. Zwei Varianten (hoch und quer) werden dem Gemeinderat vorgestellt, die Variante mit dem Quer zwischen dem Tor und der Eingangstür angebrachten Schild wird bevorzugt. Um dieses beim Vorbeifahren besser lesen zu können, soll die Schriftgröße noch etwas angepasst werden, das Schild wird dann insgesamt größer und es wird mit Gesamtkosten von bis zu 800 € gerechnet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für das quer angebrachte Schild einen Zuschuss in Höhe von 400 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
informativ
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Erneuerung Staatsstraße 2276
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
informativ
|
8.1 |
Sachverhalt
Am 10.09.2018 beginnt das Staatliche Bauamt Bamberg mit der Erneuerung der Staatsstraße 2276 zwischen Walsdorf und Erlau. Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt wird die Staatsstraße zwischen der Einmündung Friedhofsstraße In Walsdorf und der Einmündung Erlenweg in Erlau erneuert. Die Staatsstraße wird hierfür für den Verkehr vollständig gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich bis zum 28.09.2018 andauern.
Parallel dazu erfolgen im 2. Bauabschnitt der Einbau einer Querungshilfe und der Umbau der Bushaltestellen in Erlau. Hierzu wird die Staatsstraße halbseitig gesperrt und der Verkehr mit einer Ampel an der Baustelle vorbeigeleitet. Diese Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum 12.10.2018 abgeschlossen sein.
Im Anschluss daran wird ab dem 15.10.2018 die Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt von Erlau erneuert. Die Ortsdurchfahrt wird auch hierfür für den Verkehr vollständig gesperrt.
Während der beiden Vollsperrungen wird der Verkehr aus Richtung Bamberg bzw. aus Richtung Waizendorf über Burgebrach und Steinsdorf umgeleitet. Der aus Richtung Priesendorf bzw. Schönbrunn kommende Verkehr wird über Steinsdorf, Burgebrach und Debring umgeleitet. Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert.
Die Staatsstraße 2276 weist zwischen Walsdorf und Erlau Netzrisse, Verdrückungen und teilweise auch Fahrbahnaufbrüche auf. Die schadhaften Asphaltschichten werden daher abgefräst und durch neue Trag- und Deckschicht ersetzt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum 30.10.2018 andauern. Die Kosten für die ca. 1,3 km lange Strecke belaufen sich auf rd. 550 Tsd. €.
zum Seitenanfang
9. Wünsche, Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. GR Ullrich, Politischer Frühschoppen mit Staatsministerin Melanie Huml
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
9.1 |
Sachverhalt
GR Ullrich lädt den Gemeinderat zu einem politischen Frühschoppen mit Staatsministerin Melanie Huml am 23.09.2018 um 10 Uhr in einem Zelt vor der Schulturnhalle ein.
zum Seitenanfang
9.2. GR Eckert wegen Erscheinungstermin Mitteilungsblatt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
9.2 |
Sachverhalt
GR Eckert wäre bereits mehrmals angesprochen worden, weil das Mitteilungsblatt immer erst am zweiten Mittwoch des Monats zusammen mit dem Steigerwaldkurier verteilt wird und dann ja bereits fast das halbe Monat vergangen und die Termine des Monatsanfangs bereits hinfällig wären. Früher wäre das Blatt immer zum Monatsanfang verteilt worden und so wäre der Bezug zum jeweiligen Monat besser gewesen. Dies wäre eben bei der Mitteilung der Sperrung der Staatstraße wie
der der Fall gewesen.
Beim Vertragsabschluss im Zuge der Selbständigkeit der Gemeinde Walsdorf war nach Aussage des Ersten Bürgermeisters Hr. Faatz lediglich dieser Termin beim Verlag bzw. der Druckerei möglich. Der Vertrag wird jedoch nochmals überprüft und ggf. eine mögliche Änderung des Erscheinungstermins angefragt. Dies kann natürlich auch wesentliche Auswirkungen auf die Kosten haben.
zum Seitenanfang
9.3. GR Lechner wegen abgestellter Wohnwagen am Wanderparkplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
10/2018. Sitzung des Gemeinderates
|
13.09.2018
|
ö
|
|
9.3 |
Sachverhalt
GR Günter Lechner fragt wegen den beiden seit Wochen am Wanderparkplatz bei den Auerochsen abgestellten Wohnwagen und der offensichtlichen Nutzung des Eigentümers als Unterkunft nach.
Es handelt sich hierbei um einen Walsdorfer Bürger, dessen Haus zwangsgeräumt wurde und der sonst obdachlos wäre un
d deshalb diese Nutzung kurzfristig geduldet wird. Näheres hierzu unterliegt Gründen der Geheimhaltung und wird am Ende der nichtöffentlichen Sitzung erläutert.
Datenstand vom 17.09.2018 09:27 Uhr