Datum: 11.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Herzogscheune
Gremium: Bau- und Friedhofsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin Kolmsdorfer Hauptstr. 6
2 Ortstermin Erlau Ringweg 18
3 Aufstockung Nebengebäude mit Wohnung Fl.-Nr. 248 u.a. Gemarkung Kolmsdorf
4 Antrag isolierte Befreiung für Grundstückseinfriedung Fl.-Nr. 64 Gemarkung Erlau
5 Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Sichtschutzwand Fl.-Nr. 510/19 Gemarkung Walsdorf
6 Schreinerei Erlau Rosenhof, Abweichung von Brandschutzvorschriften

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1. Ortstermin Kolmsdorfer Hauptstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Antragsteller beabsichtigen Aufstockung des Nebengebäudes mit Wohnung.

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2. Ortstermin Erlau Ringweg 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt sein Grundstück einzufrieden.

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3. Aufstockung Nebengebäude mit Wohnung Fl.-Nr. 248 u.a. Gemarkung Kolmsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 3
Gemeinderat 11/2022. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstockung des Nebengebäudes mit Wohnung.
Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen und nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nachbarunterschriften liegen keine vor.
Die Erschließung ist bereits im Bestand gesichert. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

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4. Antrag isolierte Befreiung für Grundstückseinfriedung Fl.-Nr. 64 Gemarkung Erlau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 4
Gemeinderat 11/2022. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 7.3
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5. Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Sichtschutzwand Fl.-Nr. 510/19 Gemarkung Walsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 5
Gemeinderat 11/2022. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt nach Aufforderung des Landratsamtes eine nachträgliche Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Sichtschutzwand. 
Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans Vorderer Weinbach I und die Fläche dort ist als allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ausgewiesen
Die Terrassenüberdachung fällt aufgrund der Tiefe (> 3 m) aus der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO raus und bedarf einer Baugenehmigung. Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden nicht eingehalten. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze südlich der Garage, daher ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Baugrenzen notwendig.
Sichtschutzzäune sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO bis zu einer Höhe von 2,05 m verfahrensfrei zulässig. Über die Höhe hinaus wird ebenfalls eine Baugenehmigung nach Art. 55 Abs. 1 BayBO notwendig. Die Sichtschutzwand an der westlichen Grenze ist höher als 2 m errichtet und unterliegt somit der Baugenehmigungspflicht. 

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6. Schreinerei Erlau Rosenhof, Abweichung von Brandschutzvorschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Friedhofsausschuss 04/2022. Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses 11.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Vorhabensträger haben für ihre Halle beim Landratsamt eine Abweichung von den Brandschutzvorschriften gestellt, weil wegen der Länge der Halle ansonsten eine Brandschutzmauer im Gebäude notwendig wäre.
Die beteiligte Brandschutzdienststelle (KBR) hat nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr einen zusätzlichen leistungsfähigen Hydranten im Bereich der Zufahrt gefordert. Der nächstmögliche beim Festplatz Erlau sei zu weit entfernt und es müsste für einen Erstangriff eine relativ lange Schlauchleitung verlegt werden.
Auf Nachfrage beim Wasserzweckverband ist ein dort bereits an der vorbeilaufenden Hauptleitung nach Walsdorf bestehender Hydrant nicht für die Löschwasserversorgung geeignet und es müsste eben ein zusätzlicher installiert werden. Der zuständige Wassermeister wollte sich nach seiner Rückkehr dazu äußern und der Verband ein Angebot vorlegen.
Die Antragsteller sollen dem Landratsamt zusammen mit der Gemeinde und dem KBR eine Lösung vorlegen, damit die beantragte Abweichung genehmigt werden kann.
Letztendlich wird dies nur durch die geforderte Installation des zusätzlichen Hydranten möglich sein. Die Kostentragung wäre mit dem Vorhabenträger abzustimmen bzw. von der Gemeinde als zuständigem Löschwasserversorger zu übernehmen.

Datenstand vom 11.10.2022 15:32 Uhr