Kath. Kirchenstiftung St. Vitus, Grundsatzbeschluss über die Einstellung von Praktikanten im Haus für Kinder St. Vitus
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat, 19.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderat | 19.06.2023 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Die Kath. Kirchenstiftung St. Vitus kann für ein Kindergartenjahr bis zu drei Praktikanten im Haus für Kinder St. Vitus, erstmals zum Kindergartenjahr 2024/2025, einstellen. Die Beteiligung der hierzu anfallenden Personalkosten werden im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung übernommen. Die Regelung ist jederzeit widerrufbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 14:41 Uhr