1. Änderung des Bebauungsplanes "Weingasse" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschlussfassung zur förmlichen Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.     
Der Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird mit der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 14:06 Uhr