1. Änderung des Bebauungsplanes "Weingasse" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschlussfassung zur förmlichen Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat, 10.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderat | 10.07.2023 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Der Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird mit der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 14:06 Uhr