Datum: 10.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Weichering
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.06.2023
2 Bauanträge
2.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Remise in Vortragsraum für max. 30 Personen und Nutzungsänderung und Umbau einer Kartoffelscheune in Cateringbereich für Vortragsraum
2.2 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Stallräumen für Beherbergungszwecke und für drei zum Bestand abgekapselte Zimmer im Stadel. Nutzung Stadel als Lagerflächen, jedoch nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke der Lagerhaltung
3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Weingasse" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschlussfassung zur förmlichen Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
4 Friedhofsmauer, Bekanntgabe Bodenuntersuchung
5 Stromlieferung für die Jahre 2024 bis 2026, Information
6 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Kindergartens in Lichtenau der Gemeinde Weichering
7 Zuschussanträge
7.1 Zuschussantrag des Diakonischen Werks Ingolstadt e.V. für einen jährlichen Zuschuss
7.2 Zuschussantrag des Bayerischen Roten Kreuzes Bereitschaft Weichering für die Anschaffung eines Fahrzeuges für Helfer vor Ort Weichering
8 Verschiedenes und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Remise in Vortragsraum für max. 30 Personen und Nutzungsänderung und Umbau einer Kartoffelscheune in Cateringbereich für Vortragsraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Zur Nutzungsänderung einer Remise in Vortragsraum für max. 30 Personen und  zur Nutzungsänderung und Umbau einer Kartoffelscheune in Cateringbereich für Vortragsraum wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag zur Nutzungsänderung von Stallräumen für Beherbergungszwecke und für drei zum Bestand abgekapselte Zimmer im Stadel. Nutzung Stadel als Lagerflächen, jedoch nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke der Lagerhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Zur Nutzungsänderung von Stallräumen für Beherbergungszwecke und für drei zum Bestand abgekapselte Zimmer im Stadel. Nutzung Stadel als Lagerflächen, jedoch nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke der Lagerhaltung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Weingasse" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschlussfassung zur förmlichen Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.     
Der Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Weingasse“ in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird mit der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Friedhofsmauer, Bekanntgabe Bodenuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö informativ 4
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5. Stromlieferung für die Jahre 2024 bis 2026, Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö informativ 5
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6. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Kindergartens in Lichtenau der Gemeinde Weichering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Weichering erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes -KAG- folgende Gebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch des Kindergartens in Lichtenau
der Gemeinde Weichering

§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde Weichering erhebt über die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens Gebühren nach dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
  1. Gebührenschuldner sind
  1. die Personensorgeberechtigten bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten in Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn durch sie selbst oder in Ihrem Auftrag das Kind in der Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde. 
  2. diejenigen, denen die Personensorge auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für das Kind übertragen wurden.
  3. diejenigen, die das Kind zur Betreuung in der Tageseinrichtung angemeldet haben.
  1. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit
  1. Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten, im Übrigen entstehen die Gebühren zzgl. Spielgeld jeweils fortlaufend mit Beginn des Monats
  2. Bei Aufnahme oder beim Ausscheiden des Kindes während eines Monats ist die volle Gebühr zu entrichten. 
  3. Die Gebühr zzgl. Spielgeld ist für 12 Kalendermonate zu entrichten, dies entspricht den Kindergartenjahr vom 01.09. – 31.08.
  4. Die Gebühr zzgl. Spielgeld ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. 
  5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Rück-buchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten des Personensorgeberechtigen. 
Barzahlung der Gebühr ist nicht möglich.
  1. Wird die Gebühr zzgl. Spielgeld nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so sind Säumniszuschläge gemäß Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes in der Verbindung mit § 240 der Abgabenordnung zu entrichten.
§ 4 Gebührenmaßstab
  1. Die Benutzungsgebühr i. S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung (sogen. Buchungszeiten).
  2. Der von den Eltern mit der Gemeinde Weichering vereinbarte Zeitraum in dem das Kind regelmäßig betreut wird ergibt die Buchungszeit. Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage Woche umgerechnet, Krankheit- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt.
§ 5 Höhe der Gebühren
  1. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Tabelle 1 im Anhang zu dieser Satzung.
  2. Die Tabelle ist Bestandteil dieser Satzung.
  3. Grundlage für die Höhe der Benutzungsgebühren sind die Regelungen des BayKiBig.
§ 6 Ermäßigung
Besucht mehr als ein Kind des Schuldners die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich der Beitrag um 25 % der Gebühr, besuchen mehr als zwei Kindern des Schuldners die Einrichtung ermäßigt sich der Beitrag für jedes weitere Kind um 50 % der Gebühr.
§ 7 Auskunftspflicht
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderung unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderung Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§6).
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.02.2019 außer Kraft















Anlage 1 
Zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Weichering über die Benutzung Kindertageseinrichtungen vom 28.11.1991

Tabelle der monatlichen Elternbeiträge und Gebühren ab 01.09.2023
  1. Monatliche Elternbeiträge Kleinkinder unter 3 Jahren
1 Kind                    zzgl. Spielgeld
3 bis 4 Stunden 
150,00 €
6,50 €
4 bis 5 Stunden 
160,00 €
6,50 €
5 bis 6 Stunden
170,00 €
6,50 €
6 bis 7 Stunden
180,00 €
6,50€

  1. Monatliche Elternbeiträge Kindergartenkinder bis zur Einschulung
1 Kind                    zzgl. Spielgeld
4 bis 5 Stunden 
95,00 €
6,50 €
5 bis 6 Stunden
100,00 €
6,50€
6 bis 7 Stunden
105,00 €
6,50 €

  1. Monatliche Elternbeiträge für Schulkinder
Std. pro Tag
2
Tage
3
Tage
4
Tage
5
Tage
zzgl.
Spielgeld
Ein bis zwei
28,00 €
42,00 €
56,00 €
70,00 €
6,50 €
Zwei bis drei
30,00 €
45,00 €
60,00 €
75,00 €
6,50 €

Eine Änderung der Buchungszeit innerhalb der Gruppe ist einmal jährlich (zum 1. Januar eines Jahres) möglich. Für jede weitere Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö 7
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7.1. Zuschussantrag des Diakonischen Werks Ingolstadt e.V. für einen jährlichen Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 7.1

Beschluss

Für das Diakonische Werk Ingolstadt e.V., Sozialstation Donaumooser Land wird für das Jahr 2023 ein Betrag in Höhe von 3.640 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.2. Zuschussantrag des Bayerischen Roten Kreuzes Bereitschaft Weichering für die Anschaffung eines Fahrzeuges für Helfer vor Ort Weichering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der BRK Bereitschaft Weichering wird für die Helfer vor Ort Weichering-Lichtenau-Karlshuld zur  Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in Höhe von  50 % der Finanzierungslücke, jedoch maximal 11.250 Euro gewährt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderat 10.07.2023 ö 8
Datenstand vom 26.07.2023 14:06 Uhr