Datum: 17.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrstadl Weichering
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025
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2 | |
Bauanträge und Bauvoranfragen
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3 | |
Antrag auf Vorbescheid zum Anbau am bestehenden Wohnhaus mit 1 WE und 2 Stellplätzen in Weichering, Pfarranger 25 (FlNr. 105/1, Gem. Weichering)
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4 | |
Antrag auf Vorbescheid zur Grundstücksteilung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Hinterliegerbebauung) in Lichtenau, Siedlungsweg 10 (FlNr. 74/6, Gem. Lichtenau)
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5 | |
Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Lichtenau, Lindenstraße 13 (FNr. 132/25, Gem. Lichtenau); Information
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6 | |
Nachbarbeteiligungen
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6.1 | |
Bebauungsplan "Grasheim - südlich Feuerwehr" mit integriertem Grünordnungsplan und 16. Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinde Karlshuld; Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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6.2 | |
10. Änderung Flächennutzungsplan "Bergheim Süd II" - 3. Auslegung, Gemeinde Bergheim; Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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7 | |
Hochwasserschutz im Bereich von Brückenbauwerken; Information
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8 | |
Theatergruppe Lichtenau e.V., Antrag auf Kostenbeteiligung für Scheinwerfer im Zuschauerraum und Steuerung
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9 | |
Stadtradeln 2025, Beschlussfassung über Teilnahme
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10 | |
Verschiedenes und Anfragen
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10.1 | |
TSV Lichtenau 1966 e.V.; Änderung des Dauernutzungsvertrages
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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1 | |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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2 | |
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau am bestehenden Wohnhaus mit 1 WE und 2 Stellplätzen in Weichering, Pfarranger 25 (FlNr. 105/1, Gem. Weichering)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „2. Änderung - Weiherstraße / Pfarranger“. Nutzungsart: WA – Allgemeines Wohngebiet.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgefragt:
- Maß der baulichen Nutzung
festgesetzt: GRZ 0,30 – Grundflächenzahl als Höchstgrenze der überbaubaren Grundfläche, jedoch max. 150 m² für ein Einzelhaus;
geplant: Überschreitung der Grundfläche von 150 m² um 24, 13 m² (174,13m²)
- Maß der baulichen Nutzung
festgesetzt: Die ermittelte Grundfläche darf durch Garagen, Carports, Stellplätzen, Nebenanlagen und durch die notwendigen Zufahrten auf den Grundstücken um maximal 50 Prozent überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtgrundfläche von 225 m²
geplant: Überschreitung der Gesamtgrundfläche von 225 m² um 73,08 m² (298,08 m²)
- Weiter ist ein Pultdach/Flachdach geplant.
Die beiden erforderlichen Stellplätze werden durch Einzeichnung von zwei Stellplätzen im Eingabeplan nachgewiesen.
Die Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gesichert.
Beschluss
Zum Antrag auf Vorbescheid zum Anbau am bestehenden Wohnhaus mit 1 WE und 2 Stellplätzen in Weichering, Pfarranger 25 (FlNr. 105/1, Gem. Weichering) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sämtliche erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden zugestimmt.
Bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens dürfen die gemeindlichen Bäume vorm Grundstück nicht entfernt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid zur Grundstücksteilung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Hinterliegerbebauung) in Lichtenau, Siedlungsweg 10 (FlNr. 74/6, Gem. Lichtenau)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das antragsgegenständliche Grundstück befindet sich in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Grundstück zu teilen, sodass ein Hinterliegergrundstück mit einer Fläche von ca. 400 m² entsteht. Auf diesem Grundstück soll ein quadratisches Einfamilienhaus als Fertighaus mit einer Wohnfläche von ca. 140 m² sowie ein Carport errichtet werden.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Weichering sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Die vorhandene Garage mit Schuppen wird abgerissen. Die Stellplätze für das bereits bestehende Einfamilienhaus sollen an anderer Stelle in Form eines Carports nachgewiesen werden.
Den Bauvorlagen liegen keine Angaben zur künftigen Erschließung vor. Daher wird das Landratsamt gebeten, im Bescheid eine entsprechende Auflage aufzunehmen, die sicherstellt, dass eine ausreichende verkehrliche Erschließung des hinterliegenden Hauses gewährleistet wird.
Zusätzlich sind für die Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung entsprechende Zweitanschlüsse herzustellen. Die Kosten für diese Anschlüsse sind vom Antragsteller zu tragen und im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Gemeinde (Abwasser) sowie dem Wasserversorger zu regeln.
Beschluss
Zum Antrag auf Vorbescheid zur Grundstücksteilung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Hinterliegerbebauung) in Lichtenau, Siedlungsweg 10 (FlNr. 74/6, Gem. Lichtenau) wird das gemeindliche Einvernehmen mit den genannten Auflagen zur verkehrlichen Erschließung sowie zur Herstellung der notwendigen Anschlüsse für Wasser und Abwasser erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Lichtenau, Lindenstraße 13 (FNr. 132/25, Gem. Lichtenau); Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Pettenkoferstraße“ und dafür wurde eine Genehmigungsfreistellung beantragt.
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, sodass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden konnte.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch Errichtung einer Doppelgarage nachgewiesen.
Die Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt. Eine Abstimmung wird nicht durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Nachbarbeteiligungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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6 | |
zum Seitenanfang
6.1. Bebauungsplan "Grasheim - südlich Feuerwehr" mit integriertem Grünordnungsplan und 16. Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinde Karlshuld; Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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6.1 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Karlshuld plant, die Fläche an der Schrobenhausener Straße südlich der Feuerwehr im Ortsteil Grasheim für gemischte Nutzung (Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Landwirtschaft) zu entwickeln. Anlass dafür ist die aktuelle Planung eines Grundstückseigentümers, dort einen Heizungs- und Sanitärbetrieb mit Wohnnutzung zu errichten
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Grasheim direkt westlich der Schrobenhausener Straße und grenzt südlich an die Feuerwehr an.
Das Baurecht bemisst sich aufgrund des Abstandes von ca. 80 m zur nächstgelegenen Hofstelle gegenwärtig nach § 35 BauGB (Außenbereich), sodass ein Bebauungsplan erforderlich ist, um Baurecht für die o.g. Nutzungen zu schaffen. Um Planungssicherheit auch für die angrenzende Bestandsbebauung zu erreichen und aus Gründen der Klarstellung des bauplanungsrechtlichen Maßstabes, erstreckt sich der Geltungsbereich auch auf die südlich angrenzenden, teilweise bereits bebauten Flächen. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Steuerung einer maßvollen Nachverdichtung der Siedlungsstruktur durch Erweiterungen an den Bestandsbauten und Ersatzbauten. Der ortstypische Siedlungscharakter mit homogener, kleinteiliger und lockerer Einzelbebauung soll erhalten und fortgeführt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Beschluss
Zum Bebauungsplan "Grasheim - südlich Feuerwehr" mit integriertem Grünordnungsplan und 16. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlshuld werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6.2. 10. Änderung Flächennutzungsplan "Bergheim Süd II" - 3. Auslegung, Gemeinde Bergheim; Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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6.2 | |
Sachverhalt
Durch die 10. Flächennutzungsplanänderung soll am südlichen Ortsrand des Hauptortes Bergheim im Anschluss an die bestehende Siedlungsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines Misch- und Gewerbegebiets geschaffen werden. Zudem soll durch die Planung die rechtliche Sicherung von vier Bestandsbauten mittels Ausweisung einer Wohnbaufläche erfolgen, die sich derzeit im Außenbereich befinden. Zuletzt wird als Puffer zwischen Wohnsiedlung und Gewerbe eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage dargestellt.
In der Sitzung des Gemeinderates Bergheim wurde am 22.04.2024 der Feststellungsbeschluss gefasst. Aufgrund eines Verfahrensfehlers wurde in der Sitzung am 27.01.2025 der Feststellungsbeschluss aufgehoben und die erneute Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beschluss
Zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bergheim Süd II“ der Gemeinde Bergheim werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Hochwasserschutz im Bereich von Brückenbauwerken; Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Das beauftragte Planungsbüro hat den Aufstau an den von der Gemeinde benannten Brücken im Gemeindegebiet eingehend untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass laut den Modellierungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) selbst bei einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem), das in etwa einem HQ500/1000 entspricht, kein Rückstau an den Brücken zu erwarten ist.
Daher ist die Gefahr eines Rückstaues an den untersuchten Brücken als sehr gering einzustufen. Im Moment besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Abstimmung wird nicht durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Theatergruppe Lichtenau e.V., Antrag auf Kostenbeteiligung für Scheinwerfer im Zuschauerraum und Steuerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Die Theatergruppe Lichtenau e.V. hat mit Schreiben vom 18.01.2025 einen Zuschussantrag für die Anschaffung von Scheinwerfern im Zuschauerraum gestellt.
Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot vom 13.01.2025 in Höhe von 5.904,78 Euro.
Die Gemeinde bezuschusst Vereine für Investitionen mit 10% des Rechnungsbetrages.
Beschluss
Der Theatergruppe Lichtenau e.V. wird nach Vorlage einer Rechnung ein Zuschuss in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Stadtradeln 2025, Beschlussfassung über Teilnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Weichgering hat sich im Jahr 2024 erstmals am STADTRADELN beteiligt und im Zeitraum vom 01.07. – 21.07.2024 mit 117 aktiven Radelnden in 13 Teams insgesamt 32.267 km zurückgelegt. Aufgrund dieser Leistung wurde die Gemeinde durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. mit dem 1. Platz als „Bester Newcomer mit den meisten Radlkilometern pro einwohnende Person“ ausgezeichnet.
Um an den Erfolg des Vorjahres anzuknüpfen und das Engagement für nachhaltige Mobilität weiter zu fördern, möchte die Gemeinde auch im Jahr 2025 wieder am STADTRADELN teilnehmen. Ziel ist es, erneut viele Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zur Teilnahme zu motivieren und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Kommune, Mitglieder des Gemeinderates inklusive des Bürgermeisters sowie Personen, die in der Kommune arbeiten oder in einem Verein tätig sind. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich in Teams, wobei neue Teams gegründet werden können oder eine Teilnahme im offenen Team der Kommune möglich ist.
Der STADTRADELN-Aktionszeitraum erstreckt sich vom 1. Mai bis 30. September, wobei die Gemeinde einen Zeitraum von 21 aufeinanderfolgenden Tagen festlegen muss. Die Verwaltung schlägt den Zeitraum vom 07.07. bis 27.07.2025 für die Teilnahme vor. Die Teilnahmegebühren für Kommunen betragen für Einwohner unter 10.000, 720 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Gemeinde am STADTRADELN 2025 und legt den Zeitraum vom 07.07. bis 27.07.2025 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Anmeldung und Durchführung zu treffen sowie die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Teilnahmebedingungen zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
|
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10 | |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10.1. TSV Lichtenau 1966 e.V.; Änderung des Dauernutzungsvertrages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderat
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17.02.2025
|
ö
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beschließend
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10.1 | |
Sachverhalt
Die Tennisabteilung des TSV wird in diesem Jahr den Ballfangzaun um die Tennisplätze erneuern.
Neben durchrosteten Pfosten und immer wieder gerichtetem Maschendraht ist dies seit mehr als
40 Jahren nötig.
Der BLSV bezuschusst dies mit 30%. Ein Förderantrag wurde bereits gestellt.
Zur weiteren Bearbeitung seitens des BLSV, wird gemäß der Sportförderrichtlinie bei Maßnahmen mit Gesamtausgaben von bis zu 75.000 € eine Restnutzungsdauer des Sportgeländes von 10 Jahren gefordert. Dies gilt auch, wenn sich diese Maßnahmen nur auf einen Teil der Anlage beziehen. Das ist hier der Fall.
Laut dem Ergänzungsvertrag vom 12.02.2020 ist keine Mindestlaufzeit angegeben. Dies sollte jedoch nach Rücksprache mit dem BLSV im Vertrag vermerkt sein.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Ergänzungsvertrag mit einer Mindestlauf von 12 Jahren ab Vertragsunterzeichnung, anzufertigen.
Beschluss
Dem Ergänzungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2025 06:19 Uhr