Umnutzung von Kellerräumen eines EFH und Einbau einer ELW; hier: Erneute Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen, Am Höllberg 14 + 14a, Flur-Nr. 250/37, Gemarkung Hauzenstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.11.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für die Umnutzung von Kellerräumen eines Einfamilienhauses zu Aufenthaltsräumen und dem Einbau einer Einliegerwohnung, Am Höllberg 14 + 14a, Flur-Nr. 250/37, Gemarkung Hauzenstein, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Teilbebauungsplan Thanhausen" befürwortet:
- Überschreitung des Baufensters durch Hauptgebäude und Stellplätze
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2023 07:29 Uhr