Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Frauenholzstraße Erweiterung West" - Beschluss über die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Vertreter des Investors THIES Grundbesitz GmbH und Ingenieurbüros Wöhrmann wurden geladen) - Nr. 25.05


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der im Sachverhalt genannten Ausführungen beschließt der Gemeinderat aufgrund der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschlossenen Unwirksamkeit für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Frauenholzstraße – Erweiterung West" ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.01.2025 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 09:59 Uhr