Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen, Ziegenhofstraße 1, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Bauausschusses, 06.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 48. Sitzung des Bauausschusses | 06.11.2018 | ö | beschließend | 2.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Reinhold Rieger jun., Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten), Ziegenhofstraße 1, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegenhof“:
- Überschreitung der Baugrenze und Baulinie
- Lage der Nebengebäude / Garagen
- Kniestockhöhe 1,00 m gemauert (zulässig 0,70 m)
- Zulässigkeit und Größe der Schleppgauben mit 3,50 m² (zulässig max. 1,20 m² Ansichtsfläche)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 23.01.2019 17:53 Uhr