Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen, Ziegenhofstraße 1, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bauausschusses, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 06.11.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Reinhold Rieger jun., Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten), Ziegenhofstraße 1, Flurnummer 102/20, Gemarkung Kreuth, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegenhof“:
  • Überschreitung der Baugrenze und Baulinie
  • Lage der Nebengebäude / Garagen
  • Kniestockhöhe 1,00 m gemauert (zulässig 0,70 m)
  • Zulässigkeit und Größe der Schleppgauben mit 3,50 m² (zulässig max. 1,20 m² Ansichtsfläche)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 23.01.2019 17:53 Uhr