Aktualisierung der Vorplanungen und des Projektablaufplans zu einem neuen Kinderhaus in Wenzenbach samt anschließender Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise (der planende Architekt Herr Weininger von der Planungsgruppe Weininger Hofmann wurde geladen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019 präsentierten Aktualisierungen zu den Vorplanungen zu einem neuen Kinderhaus in Wenzenbach werden befürwortet. Die Planung soll mit dieser Planungsgrundlage fortgeführt werden. Als Projektbudget werden zum heutigen Stand die voraussichtlichen Gesamtkosten der durchgeführten Kostenschätzung (Planungstiefe der Leistungsphase 2) freigegeben:

2.579.672,52 EUR
brutto (Kostengruppen 100 bis 700), davon


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1.505.246,00 EUR
Baukosten (KG 300)
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456.084,00 EUR
technische Gebäudeausstattung (KG 400)
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96.269,00 EUR
Freianlagen (KG 500)
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60.463,00 EUR
Ausstattung (KG 600)
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461.610,52 EUR
Planung und Nebenkosten (KG 700)



Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Vergabe der weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3 bis 9) zeitnah in die Wege zu leiten und den Förderantrag auf FAG- und Bundesmittel zum Kinderhausbau vorzubereiten. Hierbei soll die Vergabe der Leistungsphasen 3 bis 9 ohne ein vermeidbares VgV-Verfahren durchgeführt werden, was die Aufteilung aller Planungsleistungen auf einzelne Fachplaner impliziert. Der Erste Bürgermeister wird dazu ermächtigt, den Förderantrag, basierend auf den vorhandenen Planungen und Kostenschätzungen, zu stellen.

Zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen, weiteren Projektablaufplan (Variante ohne VgV-Verfahren) besteht seitens des Gemeinderats Einverständnis. Der Gemeinderat wird erneut zur Beauftragung eines Architektur- / Ingenieurbüros für die weiteren Planungsschritte eingebunden. Als Projektziel wird die bauliche Fertigstellung und vollständige Nutzungsmöglichkeit des Kinderhauses bis spätestens zur Mitte des Jahres 2021 definiert. Gemäß Projektablaufplan erscheint eine Eröffnung des Kinderhauses bereits zu Beginn des Jahres 2021, unter optimalen Bedingungen, erreichbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.03.2019 13:04 Uhr