Verbindungsweges Geiswinkel zum Jägerweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bauausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 58. Sitzung des Bauausschusses 15.10.2019 ö beschließend 7.3

Beschluss

Der Gehweg bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 1192 der Gemarkung Grünthal II wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStr.WG, Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.

Anfangspunkt:        nördlicher Grenzpunkt von Grundstück Flurnummer        1189/15 der Gemarkung Grünthal II und Teilbereich der        südlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer        1192/6 der Gemarkung Grünthal II
Endpunkt:                östliche Grundstücksgrenze zur Straße Jägerweg (Flurstücksnummer 1192 der Gemarkung Grünthal II)
Länge:        0,023 km
Straßenbaulast:        auf gesamter Länge – Gemeinde Wenzenbach
Widmungsbeschränkung:        Gehweg

Begründung:
Der Verbindungsweg zwischen der Straße Geiswinkel und dem Jägerweg wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Böhmerwaldstraße“ im Gemeindeteil Gonnersdorf mängelfrei hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines beschränkt-öffentlichen Weges. Die Gemeinde Wenzenbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Widmungsrecht (Eigentum).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 12:43 Uhr