Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum geplanten Kinderhaus im Jahnweg samt anschließender Beschlussfassung über die Projekt- und Budgetfreigabe (erneute Behandlung) (Herr Miczka und Herr Köstlbacher (Gebäudeplaner) sowie Herr Hof (HLS-Planung) wurden geladen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 66. Sitzung des Gemeinderates 06.08.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat Wenzenbach nimmt die Entwurfsplanung zum Kinderhaus im Jahnweg samt der dazugehörigen Kostenberechnung, wie sie in der Sitzung des Gemeinderats am 06.08.2019 präsentiert worden ist, zur Kenntnis und genehmigt die darin getätigten Ausführungen zu den Projektbestandteilen und voraussichtlichen Kosten.

Die Entwurfsplanung zum Projekt sieht die Realisierung eines Kinderhauses mit 1.189 m² BGF und 851 m² NF zur Betreuung je zweier Kindergartengruppen (gesamt 50 Kindergartenkinder) und Kinderkrippengruppen (gesamt 24 Kinderkrippenkinder) vor. Gesamt stehen für das Kinderhaus und die dazugehörigen Außenanlagen ca. 1.610 m² an Fläche zur Verfügung. Die Projektgesamtkosten inkl. allen Begleitkosten beziffern sich auf voraussichtlich:

KG 200:                                        20.860,- EUR
KG 300:                                        1.749.099,10 EUR
KG 400:                                        740.986,51 EUR
KG 500:                                        291.815,33 EUR
KG 700:                                        508.621,87 EUR
Begleitkosten Vorplanung:                        27.396,89 EUR
Begleitkosten sonstige Außenanlagen:        120.000,- EUR

Gesamt:                                        3.458.779,70 EUR

Die Planung soll auf Basis dieser Planungsgrundlage fortgeführt und baulich realisiert werden. Als Projektbudget werden seitens des Gemeinderats zum heutigen Stand die voraussichtlichen Gesamtkosten der durchgeführten Kostenberechnung (Planungstiefe der Leistungsphase 3) über gesamt 3.460.000,- Euro brutto freigegeben.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Vergabe der weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 4 bis 7) zeitnah in die Wege zu leiten und den Förderantrag auf FAG- und Bundesmittel zum Kinderhausbau fristgerecht vorzubereiten. Der Erste Bürgermeister wird dazu ermächtigt, den Förderantrag, basierend auf den vorhandenen Planungen und Kostenberechnungen, fristgerecht zu stellen.

Der Gemeinderat wird erneut zur Beauftragung der einzelnen Gewerke für die bauliche Realisierung des Kinderhauses eingebunden. Als Projektziel wird die bauliche Fertigstellung und vollständige Nutzungsmöglichkeit des Kinderhauses bis spätestens zur Mitte des Jahres 2021 definiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 12:45 Uhr