Errichtung eines Einfamilienhauses, Birkmühle 9, Flurnummer 226/2, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Sandra Englbrecht, Errichtung eines Einfamilienhauses, Birkmühle 9, Flurnummer 226/2, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter nachfolgend genannten Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen
• Sofern die straßenmäßige Erschließung über die befahrbare gemeindliche Verkehrsfläche Hopfgarten-Birkmühle/Birkhof und dann über einen Privatweg (Nachweis der dinglichen Sicherung notwendig) nicht sichergestellt werden kann, ist die Zufahrt nur über die Kreisstraße R6 möglich. Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Regensburg ist die Zustimmung einzuholen.
• Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung über die bestehende bzw. eine neu herzustellende Kleinkläranlage ist mit dem Sachgebiet S 31 Wasserrecht- und Gewässerschutz beim Landratsamt Regensburg zu klären. Soweit Leitungen über Privatgrundstücke verlegt
werden müssen, sind diese im Grundbuch dinglich zu sichern.
• Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Wasserzweckverband zu klären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.10.2020 16:44 Uhr