Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelcarport, Raubbergstraße 5 a, Flurnummer 145/27, Gemarkung Grünthal I
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.09.2020 | ö | beschließend | 4.8 |
Beschluss 1
Unter Zugrundelegung der vorstehenden Ausführungen wird nachfolgender Beschuss gefasst:
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Katrin und Dr. Michael Weinberger, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Raubbergstraße 5 a, Flurnummer 145/27, Gemarkung Grünthal I erteilt die Gemeinde Wenzenbach grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen.
Zu den beantragten Befreiungen wird zu jedem Befreiungspunkt ein eigener Beschluss gefasst.
- Bautyp Doppelhaushälfte anstatt Einfamilienhaus
- Überschreitung der Baugrenzen
- Anzahl der Vollgeschosse II anstatt I
- Mindestseitenverhältnis: 1,24 (Länge zu Breite 5 : 3) anstatt 1,25 (Länge zu Breite 5 : 4)
- Ausführung eines Doppelcarports an der Grundstücksgrenze zum Grundstück Raubbergstraße 7 hinsichtlich Bauhöhe, Dachneigung und Dachdeckung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Dachneigung 16 Grad anstatt 20 bis 28 Grad
- Traufhöhe talseitig vom Urgelände ca. 6,24 m bzw. 7,76 m anstatt vom gewachsenem Boden (= Urgelände) max. 3,60 m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 26.10.2020 09:51 Uhr