Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Raubbergstraße 5 a, Flurnummer 145/27, Gemarkung Grünthal I


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 2.8

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Raubbergstraße 5 a, Flurnummer 145/27, Gemarkung Grünthal I erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Teilgebiet am Raubberg“ werden befürwortet:
-        Bautyp Doppelhaushälfte anstatt Einfamilienhaus;
-        Überschreitung der Baugrenzen;
-        Anzahl der Vollgeschosse II anstatt I;
-        Traufhöhe talseitig vom Urgelände ca. 6,50 m anstatt vom gewachsenem Boden (= Urgelände) max. 3,60 m;
-        Mindestseitenverhältnis: 1,15 anstatt 1,25 (Länge zu Breite 5 : 4)
-        Dachneigung 30 Grad anstatt 20 bis 28 Grad;
-        Angleichung Nebengebäude (Garage) an den Bestand des Nachbarn hinsichtlich Bauhöhe, Dachneigung und Dachdeckung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.04.2021 10:45 Uhr