Errichtung von 5 Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Scheuerkreuzweg 17 - 25, Flurnummer 358/3, Gemarkung Hauzenstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.05.2021 | ö | beschließend | 6.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Errichtung von 5 Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Scheuerkreuzweg 17 - 25, Flurnummer 358/3, Gemarkung Hauzenstein, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen. Auf die Auflage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung – Wenzenbacher Gruppe – wird hingewiesen.
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Höllberg“ befürwortet:
• Hauptfirstrichtung
• Dachneigung 38 ° statt 22-28 °
• Traufhöhe: 6,70 m statt 3,5 m
• Firsthöhe: 11 m statt 6,2 m
• Überschreitung der Baugrenze durch Reihenhäuser und Garagen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 06.07.2021 11:16 Uhr