Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" - Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB - Nr. 21.14


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 3.1

Beschluss

Die Stellungnahme vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 29.03.2021 wird zur Kenntnis genommen und wie folgt abgewogen:

Zu regenerative Energien:
Die erforderliche Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG) wird als ausreichend erachtet.

Zu Gartengestaltung (Schottergärten):
Es wird folgende Regelung aufgenommen:
"Flächen, die nicht durch bauliche Anlagen, Nebenanlagen, Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen überbaut sind, sind dauerhaft zu begrünen. Schotterflächen (Schottergärten) sind nur bis zu einer Fläche von max. 10 m² zulässig und bei der Berechnung der überbauten Flächen zu berücksichtigen".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 10:50 Uhr