Einbau von zwei Zwerchgiebeln, Am Schlossberg 20, Flurnummer 46/18, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bauausschusses, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 39. Sitzung des Bauausschusses 16.01.2018 ö beschließend 3.2

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Silvia und Helmut Bedö, Einbau von zwei Zwerchgiebeln, Am Schlossberg 20, Flurnummer 46/18, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Punkts 7 Buchstabe f des Bebauungsplans „Am Schönberg“:
?        Bei Ausbildung eines Zwerchgiebels muss das Verhältnis der Gebäudelängen in Breite zu Länge mindestens 1 : 1,2 sein (ist:  1 : 1,03)
?        Der First des Zwerchgiebels muss mindestens 1 m unter dem Hauptfirst enden (ist: 0,35 m)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.02.2018 08:24 Uhr