Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zum Ziegenhof 1, Flurnummer 95/15, Gemarkung Kreuth - Ergänzung zu BV 2/18
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bauausschusses, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 41. Sitzung des Bauausschusses | 20.03.2018 | ö | beschließend | 4.5 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Simon Merkl, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zum Ziegenhof 1, Flurnummer 95/15, Gemarkung Kreuth – Ergänzung zu BV 2/18 erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiung von den Festsetzungen des Punktes 2.1.3 des Bebauungsplans „Beim Zeitlhof“:
? Zwerchgiebel mit einer Breite von 5,49 m statt der maximal erlaubten 2,50 m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2018 11:33 Uhr