Neubau eines Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Büroräumen und Lager, Hölzlhofstraße 7d, Flurnummer 1058/3, Gemarkung Grünthal II


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bauausschusses, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 43. Sitzung des Bauausschusses 15.05.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung, Ardite und Sebedin Ratkoceri, Neubau eines Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Büroräumen und Lager, Hölzlhofstraße 7d, Flurnummer 1058/3, Gemarkung Grünthal II erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gonnersdorf II“:
  • Art der baulichen Nutzung: Wohngebäude im Bereich des Gewerbegebietes (Punkt 1.1)
  • Walmdach mit einer Dachneigung von 10° anstelle eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 40° (Punkt 5)
  • Traufhöhe von 6,70 m statt der maximal erlaubten 6,00 m (Punkt 5)
  • Erkerbreite beträgt 55% der Gesamtbreite statt der maximal erlaubten 25 % (Punkt 5)
  • Überschreitung der Baugrenzen um 1,65 m an der südlichen Grundstücksgrenze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.06.2018 12:24 Uhr