Beschlussfassung über die Beantragung einer Förderung für die Generalsanierung der Mittelschule nach BayFAG
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 43. Sitzung des Gemeinderates | 24.10.2023 | ö | beschließend | 2.4 |
Beschluss
Der Gemeinderat Wenzenbach beschließt für den ersten Bauabschnitt der Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach mit Teilabbrüchen und Neubau von Lernhäusern für Grund- und Mittelschule sowie Mehrfeldsporthalle und Freisportanlage eine Förderung nach Art. 10 BayFAG zu beantragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die für den Förderantrag notwendigen Unterlagen vorzubereiten.
Als Grundlage für die Erstellung des Förderantrags gelten das Planungskonzept vom 24.10.2023 sowie die damit verbundene Kostenberechnung nach DIN 276 vom 24.10.2023.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt den Förderantrag basierend auf der Planung mit Kostenberechnung vom 24.10.2023 fristgerecht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 07:32 Uhr