Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 - Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung - Nr. 23.28
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 43. Sitzung des Gemeinderates | 24.10.2023 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss 1
a) Feststellung der Jahresrechnung
Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:
• Verwaltungshaushalt: 17.580.954,88 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt: 7.954.596,08 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme: 25.535.550,96 € in Einnahmen und Ausgaben
Abstimmungsergebnis:
b) Entlastung
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2021 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
a) Feststellung der Jahresrechnung
Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:
• Verwaltungshaushalt: 17.580.954,88 € in Einnahmen und Ausgaben
• Vermögenshaushalt: 7.954.596,08 € in Einnahmen und Ausgaben
• Gesamtsumme: 25.535.550,96 € in Einnahmen und Ausgaben
Abstimmungsergebnis:
b) Entlastung
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2021 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 07:32 Uhr