Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen (inkl. Teilung des Grundstücks), Wasenstetter Weg 12 und 14, Flurnummer 510, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 44. Sitzung des Bauausschusses, 12.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 44. Sitzung des Bauausschusses | 12.06.2018 | ö | beschließend | 5.1 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Friedrich Thuma, Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen (inkl. Teilung des Grundstücks), Wasenstetter Weg 12 und 14, Flurnummer 510, Gemarkung Wenzenbach erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen für die Möglichkeit der Errichtung eines Doppelwohnhauses.
Anmerkung: da keine Befreiungen beantragt wurden, sind diese auch nicht Bestandteil des gemeindlichen Einvernehmens. Notwendige Befreiungen aller Art müssen im Baugenehmigungsverfahren beantragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.08.2018 16:46 Uhr