Beratung und Beschlussfassung über die Zuschussgewährung für die Stelle des Musikschulleiters und an bedürftige Musikschüler - Nr. 24.01 und DS 24/06
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 25.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 25.06.2024 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Dem Musik- und Gesangverein Wenzenbach e. V. wird ein Kostenzuschuss in Höhe von 10.000 € pro Jahr befristet auf zwei Jahre gewährt. Nach den zwei Jahren wird der Zuschussbedarf aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der Musikschule erneut vom Haupt- und Finanzausschuss eruiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2024 08:37 Uhr