Beschlussfassung zur Aufnahme der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans Region 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans Region 11 bezüglich Windenergie folgende Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband abzugeben:


Regionaler Planungsverband Regensburg
z. Hd. Regionalbeauftragter Hr. Hüttl
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf


Stellungnahme Beteiligungsverfahren Teilfortschreibung Regionalplan Windvorrang


Sehr geehrter Herr Hüttl,

wie bereits vorab telefonisch besprochen, darf ich im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens folgende Stellungnahme zur geplanten 18. Änderung des Regionalplans (Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung bzw. die Neuaufstellung des Teils B X 4 „Windenergie“) einreichen.

Die Gemeinde begrüßt die Fortschreibung des Regionalplans, um auf diesem Wege der Region ein Strukturierungskonzept für Windenergie zu geben, weil so die von Kritikern vielfach angeführte „Verspargelung“ der Landschaft unterbunden werden kann. Im Grundsatz sind für die Gemeinde, wie unter anderem durch einstimmigen Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 7. Februar 2023 ersichtlich, Windvorrangflächen vertretbar, um so einen Beitrag zur erforderlichen Energiewende zu leisten. Bei näherer Betrachtung des nun vorliegenden Fortschreibungsentwurfs fällt jedoch auf, dass durch die sich abzeichnenden Vorranggebiete R13, 16, 17, 21, 22, 23 (dort läuft aktuell – voraussichtlich bis Ende des Jahres - ein Bauleitplanungsverfahren für eine PV-Freiflächenanlage mit dem Arbeitstitel „Obere Breiten“) und 24 eine regelrechte „Einkesselung“ der Hauptsiedlungsgebiete von Wenzenbach zu befürchten ist. 
Uns ist in diesem Zusammenhang klar, dass momentan die nördlichen Windvorrangflächen aufgrund der Windhöffigkeit bzw. des allgemeinen Potenzials keiner konkreten Entwicklung zugeführt werden dürften, allerdings wäre dies perspektivisch denkbar, sofern nun eine gänzliche Festlegung der Vorranggebiete in Richtung Zeitlarn und Bernhardswald erfolgen würde.

Eine regelrechte Zangenwirkung für den Ortsteil Probstberg (speziell Forstacker) würde sich zudem ergeben, wenn die Vorrangflächen R16 und 24 von Projektierern im nun skizzierten Umfang komplett ausgenutzt werden könnten. In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass gegenwärtig die Erschließung für ein Baugebiet mit 25 Bauplätzen auf den Flurstücknummern 414 und 415 in der Gemarkung Grünthal I erfolgt. Windkraftanlagen, die sich westlich des Neubaugebiets in der auslaufenden Spitze der Vorrangfläche R24 befinden könnten, wären womöglich spürbar unter einem Kilometer von den alsbald entstehenden Wohngebäuden entfernt. Im Westen von R24 befindet sich zudem der Ortsteil Grünthal, welcher ebenfalls unter 900 m von Windkraftanlagen entfernt sein und somit ein besonderes Emissionsschutzbedürfnis haben dürfte.

Im Osten der Siedlung Forstacker würden sich außerdem – ebenfalls in nicht irrelevanter Nähe – weitere Windräder im Vorranggebiet R16 auftürmen, zumal zu befürchten gilt, dass sich die konkrete Realisierbarkeit von Windkraftanlagen in R16 aufgrund der noch nicht abschließend bekannten Denkmalschutzbelange wohl insbesondere in Richtung Wenzenbach und Bernhardswald verlagern könnte. Gemäß unseren Visualisierungsversuchen mittels Energieatlas Bayern zeigt sich bzgl. R16 auch ein drastisches Bild für die Siedlungen „Weiße Marter“ und „Wenzenbach-Ost“ (siehe Anhang). Zahlreiche Windkraftanlagen würden auf der genau gegenüberlegenden Anhöhe eine massiv drückende Wirkung auf Wohngebiete ausüben. Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die erwartbare Schattenschlagproblematik, welche je nach Sonnenstand und Positionierung der geplanten Windkraftanlagen bis zu den genannten Wohngebieten reichen kann. Auch hier erweisen sich die auslaufenden Hügellandschaften des Vorwalds in unserer Gemeinde als problematisch.

Die Gemeinde Wenzenbach steht dem Ziel des regionalen Planungsverbands im östlichen Landkreis durch Windvorranggebiete Windkraftanlagen zu ermöglichen, nicht generell entgegen. Es wird vom Planungsverband jedoch erwartet, gründlich zu prüfen, wie eine Kessel- oder Zangenwirkung für Wenzenbacher Siedlungsgebiete vermieden werden kann. Dass sich die Region energiepolitischen Entwicklungen oder einem veränderten Rechtsrahmen nicht entziehen kann und hier Kompromissbereitschaft gefragt ist, erscheint einleuchtend. Gleichwohl fordert die Gemeinde bei der konkreten Absteckung der Vorrangflächen ein hinreichendes Gespür für das rechte Maß und die Zumutbarkeit für eine bevölkerungsstarke Wohnortgemeinde. Der Planungsverband hat aus unserer Sicht eingehend zu prüfen, inwiefern sich die abzeichnende überproportionale Belastung der Gemeinde Wenzenbach durch Streichungen und Reduzierungen von Windvorrangflächen spürbar verhindern lässt. Dahingehend sehe ich auch deshalb Spielräume, weil derzeit mehr Windvorrangflächen im Regionalplan eingeplant werden als vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Gerade die Region Regensburg liefert hier so überdurchschnittlich Flächen, dass Korrekturen im Sinne einer besseren Verträglichkeit für die herausragende Kultur- und Naturlandschaft möglich sein müssen. Der nun skizzierte rigorose Umgang mit dem Landschaftsbild 5 wird meiner Einschätzung nach auf einen derartig erbitterteren Widerstand in Wenzenbach und den benachbarten Kommunen stoßen, dass am Ende eine Klage gegen den Regionalplan nicht ausgeschlossen wäre. Dies hätte unserer Auffassung nach bei einem erfolgreichen Ausgang für alle Mitgliedskommunen im Verband verheerende Auswirkungen, weil ohne eine rechtsverbindliche Windkraftsteuerung im Regionalplan die gesamte Region von Cham bis Neumarkt die gewünschte „Entprivilegierung“ von Windkraftanlagen in der Fläche verfehlen würden. „Wildwuchs“ wären so Tür und Tor geöffnet!

Der vorgelegte Entwurf ist aus unserer Sicht somit nicht zustimmungswürdig!
Viele Grüße

Sebastian Koch
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2024 08:52 Uhr