Beschlussfassung über den Maßnahmenbeginn zum Projekt „Südspange Wenzenbach“
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach verwirklicht die Maßnahme „Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße Südspange“, wie sie im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für die Bundesstraße 16 „Regensburg-Roding“ für die Maßnahme „Ausbau zur Bau- und Betriebsform 2+1, Bauabschnitt 2, Anschlussstelle Gonnersdorf – Gemeindeverbindungsstraße Strohberg“ vorgesehen ist. Die diesbezügliche Freigabe für die Bearbeitung der weiteren Planungsleistungsphasen und die Durchführung der einzelnen Ausschreibungsverfahren zur Baumaßnahme wird seitens des Gemeinderats erteilt.
Durch die Maßnahmenrealisierung entstehen der Gemeinde Wenzenbach voraussichtlich die nachfolgenden Kosten:
- Grunderwerbskosten für die erforderlichen Grundstücke: 627.866,48 EUR
(bereits beschlossen und notariell gesichert, Kosten entstehen in jedem Fall)
- Grunderwerbsnebenkosten: 37.671,99 EUR
(bereits beschlossen und notariell gesichert, Kosten entstehen in jedem Fall)
- Baukosten der Gemeindeverbindungsstraße 755.000,- EUR
(Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)
- Baukosten und Unterhaltspauschale des Kreisverkehrs 400.000,- EUR
(Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)
- Mehrkosten der Verbreiterung eines Brückenbauwerks 2.273.333,33 EUR
samt Unterhaltspauschale
(Kostenschätzung des Staatlichen Bauamts Regensburg)
- Baunebenkosten gemäß zu schließender Kostenvereinbarung 138.000,- EUR
(Baubegleitung durch das Staatliche Bauamt Regensburg)
- Vorbereitende Planungskosten 20.000,- EUR
- Abzgl. Verkaufserlöse von Grundstücken an das Staatliche - 45.178,- EUR
Bauamt Regensburg zum Ausbau der B16
- Abzgl. beantragte Förderung auf GVFG-Mittel - 1.930.312,94 EUR
Die voraussichtlichen effektiven Gesamtkosten für die 1.250 Meter lange Gemeindeverbindungsstraße betragen somit 2.276.380,86 Euro brutto.
Es liegt bis dato noch keine verbindliche Förderzusage über die beantragten GVFG-Mittel vor. Die Höhe der Förderung kann bei den angegebenen Kosten, je nach zugestandener Höhe der anrechenbaren Kosten und je nach gewährter Förderquote, zwischen 1.570.702,03 Euro und 1.930.312,94 Euro betragen. Ferner beruhen die angegebenen Kosten auf den mitgeteilten Kostenschätzungen des Staatlichen Bauamts Regensburg sowie eigens geschlossenen Kaufverträgen.
Es ist daher möglich, dass es im Rahmen der Vergabe der Bauleistungen zu Kostensteigerungen kommt, welche wiederum Auswirkungen auf die gewährte Förderhöhe haben würden. Konkret geht die Gemeindeverwaltung Wenzenbach daher von der nachfolgenden Kostenstruktur aus:
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Planfall in EUR
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Sehr konservative Kostenschätzung in EUR
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Grunderwerbskosten
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665.538.47
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665.538,47
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Bau- und Nebenkosten
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3.586.333,33
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4.859.000,-
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Förderhöhe mind.
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1.570.702,03
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2.076.702,03
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Förderhöhe max.
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1.930.312,94
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2.482.312,94
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Verkaufspreis Grundstücke
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45.178,-
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45.178,-
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Eff. Gesamtkosten mind.
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2.276.380,86
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2.997.047,53
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Eff. Gesamtkosten max.
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2.635.991,77
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3.402.658,43
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Basierend auf diesen Kenntnisstand genehmigt der Gemeinderat Wenzenbach insofern effektive Gesamtkosten von max. 3.405.000,- Euro (bei bereits berücksichtigten Förderzusagen und Grundstücksverkäufen) für die Realisierung der dargelegten Maßnahme (Projektbudget). Im weiteren Projekt- und Bauablauf erkennbare, potentielle Preissteigerungen über diesen effektiven Eigenanteil hinaus sind ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schnellstmöglich dem Gemeinderat zur erneuten Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Gemeinderat wird zu dieser Maßnahme erneut nach erfolgter Submission der einzelnen Ausschreibungsverfahren zum Zwecke einer Vergabe der jeweiligen Bauleistungen gehört.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 21.11.2018 18:14 Uhr