Beschlussfassung über die Höhe der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung folgender Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018:

  • Wahlhelfer im Rathaus – 50,00 €

  • (Brief-)Wahlvorsteher samt Stellvertreter, Schriftführer samt Stellvertreter – 50,00 €

  • Beisitzer – 40,00 €



Nach § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) kann ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Der Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden einen Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 € je Mitglied eines (Brief-)Wahlvorstands. Eine über 40,00 € hinausgehende Entschädigung ist durch den Gemeinderat gesondert zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2018 18:14 Uhr