Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Egerstraße 25, Flurnummer 801/19, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö beschließend 2.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Franziska Strahl, Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Egerstraße 25, Flurnummer 801/19, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter der Voraussetzung, dass im abschließenden Baugenehmigungsverfahren die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wenzenbach notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden und die Zufahrt dinglich gesichert wird, das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Egerstraße“:
  • Bauweise E + I statt E + D
  • Sattel- bzw. Walmdach mit 22° Dachneigung statt 40° – 44° Dachneigung (Punkt 2.1.1)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 17:05 Uhr