Errichtung eines Einfamilienhauses, Birkmühle 9, Flurnummer 226/2, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 63. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 3.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Vorbescheid, Sandra Englbrecht, Errichtung eines Einfamilienhauses, Birkmühle 9, Flurnummer 226/2, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach, unter nachfolgend genannten Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen
       Sofern die straßenmäßige Erschließung über die befahrbare gemeindliche        Verkehrsfläche Hopfgarten-Birkmühle/Birkhof und dann über einen Privatweg (Nachweis        der dinglichen Sicherung notwendig) nicht sichergestellt werden kann, ist die Zufahrt nur        über die Kreisstraße R6 möglich. Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Regensburg ist die Zustimmung einzuholen.
       Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung über die bestehende bzw. eine neu        herzustellende Kleinkläranlage ist mit dem Sachgebiet S 31 Wasserrecht- und        Gewässerschutz beim Landratsamt Regensburg zu klären. Soweit Leitungen über        Privatgrundstücke verlegt werden müssen, sind diese im Grundbuch dinglich zu sichern.
       Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung        mit dem Wasserzweckverband zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.10.2020 16:44 Uhr