Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstraße 18a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.06.2020 ö beschließend 5.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wenzenbach-Süd“, Daniel Hofmann, Errichtung eines Doppelstabgitterzauns in Anthrazit mit einer Höhe von 1,83 m, Lilienstraße 18a, Flurnummer 476/6, Gemarkung Wenzenbach, entlang des Fußweges der B16 und im südlichen Grundstücksbereich sowie zur gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Anwesen Lilienstraße 16a, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 16:51 Uhr