Beschlussfassung über die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei der Gemeinde Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 9. Sitzung des Gemeinderates | 23.03.2021 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Die Gemeinde Wenzenbach wendet in den Vergabeverfahren unterhalb des europäischen Schwellenwertes grundsätzlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Über Ausnahmen der Anwendung im Rahmen elektronischer Ausschreibung entscheidet unter Beachtung der in der UVgO festgelegten Wertgrenzen der Erste Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2021 11:33 Uhr