Beratung über die Änderung der Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung (DS 22/03)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Dienstanweisung und Förderrichtlinie zur Übernahme von Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Gemeindefeuerwehren durch die Gemeinde Wenzenbach vom 16.07.2015, zuletzt geändert am 11.10.2019, wie folgt zu ändern:

  • „§ 3 (Förderhöhe)

Die Gemeinde Wenzenbach übernimmt die tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Kosten des jeweiligen Führerscheines. Sämtliche Kostenbestandteile sind durch den Geförderten schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Wenzenbach nachzuweisen und ggf. per Vorauszahlung vorzustrecken. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt zeitnah durch die Gemeinde Wenzenbach nach Eingang der Führerscheinerwerbsbestätigung sowie sämtlicher Kostennachweise. Die Gemeinde Wenzenbach trägt des Weiteren sämtliche Folgekosten der Führerscheinausbildung (wiederkehrende Untersuchungsgebühren auf gesundheitliche Eignung) der geförderten Personen. Der Antragsteller verpflichtet sich, bei einem Abbruch der Fahrschulausbildung aus einem von ihm zu vertretenden (schuldhaften) Grund, die Kosten der Fahrschulausbildung in voller Höhe zu übernehmen bzw. zu erstatten.“

Für die Auswahl der künftig zu kooperierenden Fahrschule der Führerscheinausbildung sollen auf Grundlage einer Ausschreibungsmatrix (u.a. Ortsbezug, Zeitpunkt Theorieausbildung, Preis) mehrere Angebote eingefordert und nach Auswertung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2022 10:19 Uhr