Geplante Wohnbaulandentwicklung für den Bereich „Frauenholzstraße – Erweiterung West“ (Vertreter des Investors THIES Grundbesitz GmbH, Verkehrsplaner Pressler von GEO.VER.S.UM sowie Architekt Reich vom Ingenieurbüro Wöhrmann wurden geladen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Das mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.09.2021 aufgestellte und gebilligte Bebauungsplanverfahren „Frauenholzstraße – Erweiterung West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Durchführung der Auslegung eingestellt und damit für beendet erklärt. 

  1. Für die geplante Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes wird das Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurnummern 413/38, 413/40 (Teilfläche), 413/41, 413/42, 414, 415, 416 (Teilfläche) und 417/2, jeweils Gemarkung Grünthal I, und ergibt sich zudem aus dem beiliegenden Plan vom 26.07.2022, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen anstelle der bisherigen Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entsprechende Flächen für ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt werden. 

  1. Für den räumlichen Geltungsbereich, bestehend aus den Flurnummern 414, 414/6 (Teilfläche), 415, 416 (Teilfläche), 417 (Teilfläche), 417/2 und 418 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Grünthal I, wird der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Frauenholzstraße – Erweiterung West“ in der Fassung vom 26.07.2022 aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2023 10:54 Uhr