Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe bis max. 2,00 m, Grünthalerstr. 22, Flur-Nr. 1007/37, Gemarkung Grünthal II


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Grünthaler Str. 22, Flur-Nr. 1007/37, Gemarkung Grünthal II, erteilt die Gemeinde Wenzenbach für folgende Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen:
  1. Seitliche Einfriedung als Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von max. 2,0 m 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 30.11.2022 08:00 Uhr