Beschlussfassung über das Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden auf kommunalen Flächen - Antrag SPD-Fraktion (DS 18/01)


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 23.01.2018 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Antrag der SPD-Fraktion soll zurückgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:

  1. Bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen ist ein Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden in die Verträge mit aufzunehmen.
  2. Bei Verlängerungen von Pachtverträgen soll eine dementsprechende Klausel ebenfalls verankert werden.
  3. Der Einsatz von Glyphosat auf allen eigengenutzten Flächen wird abgeschafft, soweit dies überhaupt zum Einsatz kommt.

Begründung:

Glyphosat wird durch die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Außerdem geht die IARC von einer Genotoxizität (Erbgutschädigung) durch den Wirkstoff aus. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes in der Landwirtschaft auch aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.

Mit einer vertraglichen Untersagung des Glyphosateinsatzes auf gemeindlichen Landwirtschaftsflächen (ca. 16 Hektar) kann die Gemeinde Wenzenbach zumindest einen kleinen Beitrag zum Verbraucher- und Naturschutz leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Datenstand vom 23.02.2018 16:17 Uhr