Beratung über den Antrag zur Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Wenzenbach mit anschließender Beschlussfassung - DS 23/14 (Kommandant Wallrath wurde geladen)
Daten angezeigt aus Sitzung: 37. Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 37. Sitzung des Gemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Gründung einer Kindergruppe gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) in der Freiwilligen Feuerwehr Wenzenbach zu.
Für die zwei ehrenamtlichen noch durch den Kommandanten zu bestellenden Leitungskräfte der Kindergruppe wird in Anlehnung an die Entschädigung für die Atemschutzgeräte- und Jugendwarte jeweils eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,-- € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2023 08:01 Uhr