Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.04.2018
2 Präsentation des Gutachtens "Verträglichkeitsuntersuchung eines Nahversorgungszentrums in Wenzenbach" (Herr Jochen Stamm von Standort & Kommune Beratungs GmbH wurde geladen)
3 Präsentation möglicher Konzepte zur Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums entlang der neu zu entstehenden Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ in Wenzenbach
4 Grundsatzbeschlussfassung über die Realisierung eines Nahversorgungszentrums entlang der neu zu entstehenden Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ in Wenzenbach
5 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Präsentation des Gutachtens "Verträglichkeitsuntersuchung eines Nahversorgungszentrums in Wenzenbach" (Herr Jochen Stamm von Standort & Kommune Beratungs GmbH wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beratend 2
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3. Präsentation möglicher Konzepte zur Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums entlang der neu zu entstehenden Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ in Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beratend 3
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4. Grundsatzbeschlussfassung über die Realisierung eines Nahversorgungszentrums entlang der neu zu entstehenden Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ in Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 4

Beschluss 1

1.)        Grundsatzbeschluss über Umfang des Nahversorgungsgebiets
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Realisierung eines Nahversorgungsgebiets, bestehend aus mindestens:

-        einem (Hard-)Discounter (etwa 1.000 bis 1.200 m² an Verkaufsfläche)

-        und einem Drogeriemarkt (etwa 400 bis 600 m² Verkaufsfläche)
am neu zu entstehenden Nahversorgungszentrum entlang der geplanten Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“.

Sofern es für den Ort verträglich erscheint und im Ortskern von Wenzenbach weiterhin eine leicht fußläufig erreichbare Nahversorgungsmöglichkeit (max. 750 Meter Fußweg für > 1.500 Bewohner) mit mind. 400 m² Verkaufsfläche langfristig zur Verfügung steht, soll in dem Nahversorgungsgebiet zusätzlich ein Vollsortiment-Supermarkt mit max. 1.400 m² Verkaufsfläche plus optional zusätzlichen Bestandteilen (wie Bäckereiproduktion, Bäckerei-Verkaufsstelle, Café, Bistro, Getränkemarkt o.ä.) verwirklicht werden.

Die Gemeinde Wenzenbach hat die Frage der Verträglichkeit eines weiteren Supermarktes mit der Regierung der Oberpfalz abzustimmen. Hinsichtlich der Prämisse einer auch weiterhin bestehenden Nahversorgungsmöglichkeit im Ortskern hat die Gemeinde die weiteren Verhandlungen und Abstimmungen hierauf festzulegen und entsprechend detaillierte Konzepte dazu einzufordern.  


2.) Grundsatzbeschluss über Beginn der vorbereitenden Planungen

Die Gemeinde Wenzenbach leitet zügig die entsprechenden Vorplanungen ein, welche für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sind. Diese Schritte sollen gemeinsam und parallel für die neu zu entstehende Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ sowie für das neu zu entstehende Nahversorgungszentrum durchgeführt werden. Für derartige vorbereitende Planungen steht im Haushalt 2018 ein Ansatz in Höhe von gesamt 50.000,- Euro zur Verfügung.

Die Gemeinde Wenzenbach soll zügig ein geeignetes Ingenieurbüro für die Durchführung der genannten Vorplanungen unter Einhaltung des Vergaberechts akquirieren. Parallel soll die Gemeinde Wenzenbach Verhandlungen mit in Frage kommenden Versorgern bzw. externen Projektanten über die Art und Ausgestaltung einer Kostenaufteilung der Planungskosten und der Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplan und der Aufstellung eines Bebauungsplans führen.

Es wird beabsichtigt, die Änderung des Flächennutzungsplans inkl. paralleler rechtskräftiger Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ samt angrenzendem Nahversorgungsgebiet und Wohnbebauung so schnell wie möglich vollständig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Beschluss 2

1.)        Grundsatzbeschluss über Umfang des Nahversorgungsgebiets
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Realisierung eines Nahversorgungsgebiets, bestehend aus mindestens:

-        einem (Hard-)Discounter (etwa 1.000 bis 1.200 m² an Verkaufsfläche)

-        und einem Drogeriemarkt (etwa 400 bis 600 m² Verkaufsfläche)
am neu zu entstehenden Nahversorgungszentrum entlang der geplanten Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“.

Sofern es für den Ort verträglich erscheint und im Ortskern von Wenzenbach weiterhin eine leicht fußläufig erreichbare Nahversorgungsmöglichkeit (max. 750 Meter Fußweg für > 1.500 Bewohner) mit mind. 400 m² Verkaufsfläche langfristig zur Verfügung steht, soll in dem Nahversorgungsgebiet zusätzlich ein Vollsortiment-Supermarkt mit max. 1.400 m² Verkaufsfläche plus optional zusätzlichen Bestandteilen (wie Bäckereiproduktion, Bäckerei-Verkaufsstelle, Café, Bistro, Getränkemarkt o.ä.) verwirklicht werden.

Die Gemeinde Wenzenbach hat die Frage der Verträglichkeit eines weiteren Supermarktes mit der Regierung der Oberpfalz abzustimmen. Hinsichtlich der Prämisse einer auch weiterhin bestehenden Nahversorgungsmöglichkeit im Ortskern hat die Gemeinde die weiteren Verhandlungen und Abstimmungen hierauf festzulegen und entsprechend detaillierte Konzepte dazu einzufordern.


2.) Grundsatzbeschluss über Beginn der vorbereitenden Planungen

Die Gemeinde Wenzenbach leitet zügig die entsprechenden Vorplanungen ein, welche für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sind. Diese Schritte sollen gemeinsam und parallel für die neu zu entstehende Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ sowie für das neu zu entstehende Nahversorgungszentrum durchgeführt werden. Für derartige vorbereitende Planungen steht im Haushalt 2018 ein Ansatz in Höhe von gesamt 50.000,- Euro zur Verfügung.

Die Gemeinde Wenzenbach soll zügig ein geeignetes Ingenieurbüro für die Durchführung der genannten Vorplanungen unter Einhaltung des Vergaberechts akquirieren. Parallel soll die Gemeinde Wenzenbach Verhandlungen mit in Frage kommenden Versorgern bzw. externen Projektanten über die Art und Ausgestaltung einer Kostenaufteilung der Planungskosten und der Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplan und der Aufstellung eines Bebauungsplans führen.

Es wird beabsichtigt, die Änderung des Flächennutzungsplans inkl. paralleler rechtskräftiger Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gemeindeverbindungsstraße „Westumfahrung“ samt angrenzendem Nahversorgungsgebiet und Wohnbebauung so schnell wie möglich vollständig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beratend 5
Datenstand vom 19.06.2018 21:52 Uhr