Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:03 Uhr bis 18:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2023
2 Beschlussfassung über die Höhe der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer*innen im Zusammenhang mit der anstehenden Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
3 Beschlussfassung über die Festsetzung des im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags auf 4 % aller Bruttoentgelte für das Bewertungsjahr 2023
4 Verschiedenes (öffentlicher Teil)

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 04.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2023 in der geänderten Form mit 5:0 Stimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Beschlussfassung über die Höhe der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer*innen im Zusammenhang mit der anstehenden Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 04.07.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss bewilligt für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 folgendes Erfrischungsgeld:


  • Wahlorganisationsteam Rathaus (pro Person):        80,-- €

  • (Brief-)Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in:        80,-- €

  • Schriftführer/in und Stellvertreter/in:                        80,-- €

  • Beisitzer/in:                                                60,-- €


Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 9.280,-- €.

Abstimmungsergebnis: 



Haushaltsstelle: 0520.40000
Haushaltsansatz: 10.000,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Festsetzung des im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags auf 4 % aller Bruttoentgelte für das Bewertungsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 04.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach nutzt die Freigabe des Kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern e.V. und erhöht für das laufende Bewertungsjahr 2023 (Ausschüttung voraussichtlich Anfang Januar 2024) den Leistungstopf der leistungsorientierten Bezahlung der Gemeinde Wenzenbach (LOB) auf 4,00% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Dies impliziert einen insgesamt auszuschüttenden Betrag von 63.586,33 €

Die Erhöhung ist zeitlich auf das laufende Bewertungsjahr 2023 beschränkt und kann durch den Haupt- und Finanzausschuss bei Interesse und Bedarf verlängert werden. 

Die Gelder sind ferner im kommenden Haushaltsplan des Jahres 2024 entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 04.07.2023 ö beratend 4
Datenstand vom 28.09.2023 11:45 Uhr