Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 20.06.2023 und 27.06.2023
2 Vorstellung des Planungskonzepts für den Neubau eines Kinderhauses und einer Tagespflegeeinrichtung in Irlbach (Vertreter des Büros Raith Architekten GmbH wurden geladen) - DS 23/22
2.1 Beschlussfassung über die Bauweise des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung
2.2 Beschlussfassung über das energetische Versorgungskonzept des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung (Vertreter des Ingenieurbüros Brundobler GmbH und des Büros IB Scholz GmbH & Co. KG wurden geladen)
3 Vorstellung des aktuellen Planungsstands zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Grünthal zur Beantragung einer Zuwendung nach BayGVFG mit anschließender Beschlussfassung (Herr Frauenstein vom Ingenieurbüro EBB wurde geladen)
4 Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
4.1 Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Nr. 23.20
4.2 Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB - Nr. 23.21
5 Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen - DS 23/24
6 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 20.06.2023 und 27.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderates genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2023 mit 14:0 Stimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderates genehmigten die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2023 inklusive der genannten Änderung des Deckblattes mit 13:0 Stimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des Planungskonzepts für den Neubau eines Kinderhauses und einer Tagespflegeeinrichtung in Irlbach (Vertreter des Büros Raith Architekten GmbH wurden geladen) - DS 23/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 2
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2.1. Beschlussfassung über die Bauweise des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der vom Büro Raith Architekten GmbH vorgestellten Gegenüberstellung den Neubau des Kinderhaues und der Tagespflegeeinrichtung in Holzbauweise auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Beschlussfassung über das energetische Versorgungskonzept des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung (Vertreter des Ingenieurbüros Brundobler GmbH und des Büros IB Scholz GmbH & Co. KG wurden geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der vom Ingenieurbüro Brundobler GmbH und vom Büro IB Scholz GmbH & Co. KG vorgestellten Varianten des energetischen Versorgungskonzepts, sowohl das Kinderhaus als auch die Tagepflegeeinrichtung in Irlbach mit einer Wärmepumpe zu betreiben.

Zudem soll auf den Dachflächen der beiden Einrichtungen eine Photovoltaikanlage installiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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3. Vorstellung des aktuellen Planungsstands zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Grünthal zur Beantragung einer Zuwendung nach BayGVFG mit anschließender Beschlussfassung (Herr Frauenstein vom Ingenieurbüro EBB wurde geladen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die von Herrn Frauenstein vorgestellte Planung (Planungsstand: 12.07.2023) zum Vollausbau der Ortsdurchfahrt Grünthal fortzuschreiben.

Planungsbestandteile sind hierbei
  • die Realisierung einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme (Versatz) am westlichen Ortseingang
  • die Umsetzung eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang der gesamten Ortsdurchfahrt, 
  • die Schaffung einer barrierefreien Bushaltestelle samt Querungsstelle im Kreuzungsbereich Am Steinert/Am Wolfhang/Brandlbergstraße
  • die Installation einer Lichtsignalanlage beim Kreuzungsbereich an der Kapelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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4. Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4
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4.1. Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Nr. 23.20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt, den vorbezeichneten Einzelbeschlüssen zur Abwägung eingegangener Stellungnahmen, Anregungen, Einwendungen und Bedenken zur Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB - Nr. 23.21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 durchgeführt.
Auf die Beteiligung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung frist- und formgerecht hingewiesen.

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung “Sandstraße II“ in der Fassung vom 25.07.2023 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen - DS 23/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Vereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichsflächen:

Vereinbarung
über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental:
  • für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und
  • für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen

Vorwort
Während bei Straßen, die durch freies Gelände führen die Ableitung des Oberflächenwassers über die Bankette hinweg auf Böschungen und Straßengräben üblich ist, erfolgt in bebauten Gebieten die Ableitung über unterirdische Entwässerungsleitungen, deren Erstellung und Betrieb an sich Aufgabe des Straßenbaulastträgers ist (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG, Art. 2 Nr. 1 Buchst. a BayStrWG). Weil es aber in der Regel wirtschaftlicher ist, in eine vorhandene Entwässerungseinrichtung eines Abwasserbeseitigers einzuleiten oder gemeinschaftlich mit diesen eine Entwässerungsleitung zu bauen, hat sich der Straßenbaulastträger hierfür anteilig an den Kosten zu beteiligen. 

Die gefahrlose Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und  Außenbereichen ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinden im Rahmen des erweiterten Hochwasserrisikomanagements. Sofern hier in vorhandene Entwässerungseinrichtungen eines Abwasserbeseitigers eingeleitet wird oder gemeinschaftlich mit diesem eine Entwässerungsleitung gebaut wird, hat sich die Gemeinde hierfür anteilig an den Kosten zu beteiligen. 

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental (im folgenden „Zweckverband“)
vertreten durch Herrn 1. Verbandsvorsitzenden Fritz Dechant
und
die Mitgliedsgemeinden 
Markt Regenstauf, vertreten durch den 1. Bgm. Herr Josef Schindler,
Gemeinde Wenzenbach, vertreten durch den 1. Bgm. Herr Sebastian Koch und
Gemeinde Zeitlarn, vertreten durch die 1. Bgm. Frau Andrea Dobsch,

 schließen folgende Vereinbarung:


1
Entgelte für die Mitbenutzung der Kanäle

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental erhebt für die Mitbenutzung seiner Kanäle für die Einleitung von Straßenabwasser oder Hang- und Aussenbereichswasser durch die Mitgliedsgemeinden 
  1. Oberflächenentwässerungsbeiträge;
  2. Straßenentwässerungsgebühren.


2
Oberflächenentwässerungsbeiträge
  1. Die Mitgliedsgemeinden zahlen an den Zweckverband zur anteiligen Deckung seines erstmaligen Aufwands für Planung und Herstellung der Kanäle, in die sie Straßenabwasser oder Oberflächenwasser aus unbeplanten Hang- und Außenbereichen einleiten, einen Oberflächenentwässerungsbeitrag, sofern dieser vom Zweckverband nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden kann.
  2. Der Oberflächenentwässerungsbeitrag beträgt 
    • für Mischwasserkanäle 25 % des Herstellungsaufwands (Oberfächenwasser von Straßen) und 
    • bei Niederschlagswasserkanälen in Höhe des Verhältnisses von befestigten Flächen der Straße, Einzugsbereich der Hang- und Außenflächen und von befestigten Flächen der angeschlossenen Grundstücke. Im bebauten Innenbereich sind die Werte aus der Grundstücksabflussbeiwertkarte heranzuziehen, im unbebauten Innenbereich ist die Grundflächenzahl anhand der Nachbarbebauung zu ermitteln. In beplanten Gebieten mit der zulässigen Grundflächenzahl des jeweiligen Flurstücks. 
    • Sollten für die Übernahme des Straßenabwassers oder Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen spezielle Vorreinigungen, bauliche Sonderbauwerke und dgl. erforderlich werden, so bemisst sich der Beitrag am Verhältnis des durch den Verschmutzungsgrad verursachten Kostenaufwands. Der Grad der Verschmutzung soll grundsätzlich nach dem Merkblatt DWA-M 153 oder einem gleichwertigen Verfahren berechnet werden.
  3. Gleiches gilt für die Erneuerung und/oder Verbesserung eines bestehenden Abwasserkanals.
  4. Abweichende Regelungen sind vor Baubeginn schriftlich in einer Einzelvereinbarung zu regeln.
3
Laufende Entgelte zum Betriebs- Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand
(Straßenentwässerungsgebühren)
  1. Die Mitgliedsgemeinden zahlen an den Zweckverband für die Einleitung der Straßenabwässer in die Kanäle des Zweckverbandes zur anteiligen Deckung des Betriebs- Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwands der Kanäle laufende Entgelte (Straßenentwässerungsgebühren).
  2. Die Kosten der Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen sind bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten für die Entwässerungseinrichtung des Abwasserzweckverbandes auszusondern und als eigene Kostenmasse darzustellen. Dies erfolgt jährlich im Rahmen der Betriebsabrechnung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Die Kosten werden anschließend im Verhältnis der Straßenlängen aufgeteilt. 
  3. Unterhaltsmaßnahmen im Bereich des Straßensinkkastens bis zur Kanalleitung sind durch den jeweiligen Straßenbaulastträger bzw. der Kommune durchzuführen.

4
Mittelanforderung und Abrechungsmodalitäten
  1. Die notwendigen Haushaltsmittel für geplante Investitionsmaßnahmen werden vom Zweckverband jährlich zum Ende eines Haushaltsjahres bei den Mitgliedsgemeinden angemeldet.
  2. Für laufende Baumaßnahmen des Zweckverbands können Abschlagszahlungen angefordert werden. Zu jeder Abrechnung sind sämtliche Rechnungen, Aufmaßblätter, Pläne, Abnahmeprotokolle und weitere begründende Unterlagen in Kopie beizulegen.


5
Inkrafttreten
Diese Zweckvereinbarung tritt in Kraft, sobald sie von den Beteiligten beschlossen und unter-schrieben ist. Jeder Beteiligte erhält eine Ausfertigung der Zweckvereinbarung.
         Dechant
Verbandsvorsitzender



Markt Regenstauf                     Gemeinde Wenzenbach                       Gemeinde Zeitlarn

1.Bürgermeister        1.Bürgermeister                                1.Bürgermeisterin
Schindler         Koch                                        Dobsch        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beratend 6
Datenstand vom 13.09.2023 08:16 Uhr