Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 20.06.2023 und 27.06.2023
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
2. Vorstellung des Planungskonzepts für den Neubau eines Kinderhauses und einer Tagespflegeeinrichtung in Irlbach (Vertreter des Büros Raith Architekten GmbH wurden geladen) - DS 23/22
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 2 |
2.1. Beschlussfassung über die Bauweise des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
2.2. Beschlussfassung über das energetische Versorgungskonzept des Kinderhauses und der Tagespflegeeinrichtung (Vertreter des Ingenieurbüros Brundobler GmbH und des Büros IB Scholz GmbH & Co. KG wurden geladen)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 2.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
3. Vorstellung des aktuellen Planungsstands zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Grünthal zur Beantragung einer Zuwendung nach BayGVFG mit anschließender Beschlussfassung (Herr Frauenstein vom Ingenieurbüro EBB wurde geladen)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
- die Realisierung einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme (Versatz) am westlichen Ortseingang
- die Umsetzung eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang der gesamten Ortsdurchfahrt,
- die Schaffung einer barrierefreien Bushaltestelle samt Querungsstelle im Kreuzungsbereich Am Steinert/Am Wolfhang/Brandlbergstraße
- die Installation einer Lichtsignalanlage beim Kreuzungsbereich an der Kapelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
4. Einbeziehungssatzung "Sandstraße II" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 4 |
4.1. Beschlussfassung über die Abwägung eingegangener Anregungen, Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Nr. 23.20
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
4.2. Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB - Nr. 23.21
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 4.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
5. Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen - DS 23/24
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
- für die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden (Straßenbaulastträger) befindlichen Straßen und
- für die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen
schließen folgende Vereinbarung:
- Oberflächenentwässerungsbeiträge;
- Straßenentwässerungsgebühren.
- Die Mitgliedsgemeinden zahlen an den Zweckverband zur anteiligen Deckung seines erstmaligen Aufwands für Planung und Herstellung der Kanäle, in die sie Straßenabwasser oder Oberflächenwasser aus unbeplanten Hang- und Außenbereichen einleiten, einen Oberflächenentwässerungsbeitrag, sofern dieser vom Zweckverband nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden kann.
- Der Oberflächenentwässerungsbeitrag beträgt
- für Mischwasserkanäle 25 % des Herstellungsaufwands (Oberfächenwasser von Straßen) und
- bei Niederschlagswasserkanälen in Höhe des Verhältnisses von befestigten Flächen der Straße, Einzugsbereich der Hang- und Außenflächen und von befestigten Flächen der angeschlossenen Grundstücke. Im bebauten Innenbereich sind die Werte aus der Grundstücksabflussbeiwertkarte heranzuziehen, im unbebauten Innenbereich ist die Grundflächenzahl anhand der Nachbarbebauung zu ermitteln. In beplanten Gebieten mit der zulässigen Grundflächenzahl des jeweiligen Flurstücks.
- Sollten für die Übernahme des Straßenabwassers oder Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen spezielle Vorreinigungen, bauliche Sonderbauwerke und dgl. erforderlich werden, so bemisst sich der Beitrag am Verhältnis des durch den Verschmutzungsgrad verursachten Kostenaufwands. Der Grad der Verschmutzung soll grundsätzlich nach dem Merkblatt DWA-M 153 oder einem gleichwertigen Verfahren berechnet werden.
- Gleiches gilt für die Erneuerung und/oder Verbesserung eines bestehenden Abwasserkanals.
- Abweichende Regelungen sind vor Baubeginn schriftlich in einer Einzelvereinbarung zu regeln.
- Die Mitgliedsgemeinden zahlen an den Zweckverband für die Einleitung der Straßenabwässer in die Kanäle des Zweckverbandes zur anteiligen Deckung des Betriebs- Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwands der Kanäle laufende Entgelte (Straßenentwässerungsgebühren).
- Die Kosten der Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen sind bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten für die Entwässerungseinrichtung des Abwasserzweckverbandes auszusondern und als eigene Kostenmasse darzustellen. Dies erfolgt jährlich im Rahmen der Betriebsabrechnung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Die Kosten werden anschließend im Verhältnis der Straßenlängen aufgeteilt.
- Unterhaltsmaßnahmen im Bereich des Straßensinkkastens bis zur Kanalleitung sind durch den jeweiligen Straßenbaulastträger bzw. der Kommune durchzuführen.
- Die notwendigen Haushaltsmittel für geplante Investitionsmaßnahmen werden vom Zweckverband jährlich zum Ende eines Haushaltsjahres bei den Mitgliedsgemeinden angemeldet.
- Für laufende Baumaßnahmen des Zweckverbands können Abschlagszahlungen angefordert werden. Zu jeder Abrechnung sind sämtliche Rechnungen, Aufmaßblätter, Pläne, Abnahmeprotokolle und weitere begründende Unterlagen in Kopie beizulegen.
5
Schindler Koch Dobsch
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
6. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 40. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beratend | 6 |