Datum: 21.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Breitbandausbau "Erschließungsgebiete Thanhof, Forstacker und verschiedene Außenhöfe“ – Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung und Beschlussfassung über den Start des Auswahlverfahrens (Dipl.-Ing. Ledermann vom Ingenieurbüro Ledermann wurde geladen
5 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.01.2017
6 Beschlussfassung über die Satzung zur Festlegung der Hebesätze (Antrag der SPD-Fraktion - DS 17/003)
7 Haushalt 2017 - Beratung und Beschlussfassung (DS 17/004)
8 Diskussion über eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes "Beim Zeitlhof" (DS 17/006)
9 Beschlussfassung über die Teilnahme am LEADER-Kooperationsprojekt „Thematische Aufwertung der ehemaligen Bahntrasse Regensburg-Falkenstein“ sowie über die Durchführung der LEADER-Einzelprojekte „Errichtung eines Wasser-Abenteuerspielplatzes in Wenzenbach“
10 Verschiedenes - keine Wortmeldungen

zum Seitenanfang

4. Breitbandausbau "Erschließungsgebiete Thanhof, Forstacker und verschiedene Außenhöfe“ – Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung und Beschlussfassung über den Start des Auswahlverfahrens (Dipl.-Ing. Ledermann vom Ingenieurbüro Ledermann wurde geladen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach beschließt den Start des Auswahlverfahrens des kommunal geförderten Breitbandausbaus für die Erschließungsgebiete „Thanhof, Forstacker und verschiedene Außenhöfe“ in der vom Ingenieurbüro Ledermann vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beschlussfassung über die Satzung zur Festlegung der Hebesätze (Antrag der SPD-Fraktion - DS 17/003)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl S. 351) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191), folgende Satzung:

 
§ 1
Erhebungsgrundsätze

Die Gemeinde Wenzenbach erhebt

a)        von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b)        eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.


§ 2
Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)                        
       Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre                        320 v.H.

2.        Grundsteuer B (für Grundstücke)                                
       Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre                        320 v.H.

3.        Gewerbesteuer                                
       Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre                        380 v.H.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 11. Dezember 2013, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Haushalt 2017 - Beratung und Beschlussfassung (DS 17/004)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erlässt die Haushaltssatzung 2017 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenpläne in der aus der Drucksache 17 / 004 bekannten Fassung mit den folgenden Änderungen:

Haushaltsstelle 0.0300.65500        Sachverständigenkosten Finanzverwaltung
Ansatz 2017:        + 20.000,- €
Ansatz 2018:        - 20.000,- €

Haushaltsstelle 0.2900.17100        Zuschüsse zur Schülerbeförderung
Ansatz 2017:        + 11.000,- €

Haushaltsstelle 0.9000.00000        Grundsteuer A
Ansatz 2017:        - 5.000,- €
Ansatz 2018:        - 5.000,- €
Ansatz 2019:        - 5.000,- €
Ansatz 2020:        - 5.000,- €

Haushaltsstelle 0.9000.00000        Grundsteuer B
Ansatz 2017:        - 60.000,- €
Ansatz 2018:        - 60.000,- €
Ansatz 2019:        - 60.000,- €
Ansatz 2020:        - 60.000,- €

Haushaltsstelle 1.1300.94001        Sanierung Ausbildungsraum FF Wenzenbach
Ansatz 2017:        + 5.000,- €

Haushaltsstelle 1.6300.93201        Grunderwerb für Westumfahrung
Ansatz 2017:        - 300.000,- €

Haushaltsstelle 1.6300.93204        Grunderwerb für Gewerbeentwicklung
Ansatz 2018:        +300.000,- €        (VE)

Haushaltsstelle 1.6300.34001        Veräußerung von Grundstücken entlang der Westumfahrung
Ansatz 2017:        - 440.000,- €
Ansatz 2018:        + 440.000,- €

Haushaltsstelle 1.6300.93200        Nebenkosten des Grunderwerbs
Ansatz 2017:        - 20.000,- €
Ansatz 2018:        + 20.000,- €

Haushaltsstelle 1.7610.98700        Breitbandausbau 2. Förderrunde
Ansatz 2018:        + 90.000,- €

Haushaltsstelle 1.7610.36100        Förderung des Breitbandausbaus 2. Förderrunde
Ansatz 2018:        + 63.000,- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Diskussion über eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes "Beim Zeitlhof" (DS 17/006)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 8
zum Seitenanfang

9. Beschlussfassung über die Teilnahme am LEADER-Kooperationsprojekt „Thematische Aufwertung der ehemaligen Bahntrasse Regensburg-Falkenstein“ sowie über die Durchführung der LEADER-Einzelprojekte „Errichtung eines Wasser-Abenteuerspielplatzes in Wenzenbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Wenzenbach am Kooperationsprojekt „Thematische Aufwertung der ehemaligen Bahntrasse Regensburg-Falkenstein“ als Kooperationspartner und stimmt der anteiligen Finanzierung in Höhe von 926,33 Euro und ggf. Mehrkosten bis zu 20% zu.

Der Gemeinderat beschließt weiter die Durchführung des LEADER-Einzelprojekts „Errichtung eines Wasser-Abenteuerspielplatzes in Wenzenbach“ und stimmt den hierfür anfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 60.000,- Euro zu.

Der Gemeinderat beschließt weiter die Durchführung des LEADER-Einzelprojekts „Errichtung eines öffentlichen WCs am Sportplatz-Parkplatz in Wenzenbach“ und stimmt den hierfür anfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 45.000,- Euro zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Ausgaben sind im Haushalt des Jahres 2017 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Verschiedenes - keine Wortmeldungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.02.2017 ö beratend 10
Datenstand vom 27.03.2017 16:31 Uhr