Datum: 25.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Entlassung von Manfred Jobst aus dem Gemeinderat
2 Beschlussfassung über den Nachrücker Maximilian Schmid in den Gemeinderat
3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2017
4 Beschlussfassung über die Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Billigungsbeschluss 1. Änderung zur Erweiterung des Bebauungsplanes "Wenzenbach-Ost"
6 Beschlussfassung über den Beginn der Bautätigkeiten zur Konsenslösung für den Schlosshof im Jahr 2017
7 Beschlussfassung über die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
8 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 – Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung (DS 17 / 10)
8.1 Feststellung der Jahresrechnung 2015
8.2 Entlastung
9 Beschlussfassung über die Errichtung einer E-Ladestation am Rathaus sowie über den Erwerb eines E-Fahrzeugs (Antrag der SPD-Fraktion) (DS 17 / 012)
10 Verschiedenes
10.1 Öffentliches WC-Häuschen am Sportplatz Wenzenbach
10.2 Hangstraße/Am Steinert - Antrag auf Anbringung eines Spiegels
10.3 Straßenmarkierungen in Fußenberg
10.4 Einfache Dorferneuerung Irlbach –Freizeitbereich Wenzenbach-Aue

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1. Beschlussfassung über die Entlassung von Manfred Jobst aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Manfred Jobst wird entsprechend seiner Erklärung in der Gemeinderatssitzung am 14. März 2017 aus dem Gemeinderat entlassen. Die Niederlegung des Amtes erfolgt aus gesundheitlichen Gründen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Beschlussfassung über den Nachrücker Maximilian Schmid in den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Maximilian Schmid, Stiftstraße 6, 93173 Wenzenbach wird aufgrund des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates am 16. März 2014 als Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag Nr. 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Die aufgrund des Ausscheidens von Manfred Jobst aus dem Gemeinderat frei gewordenen Sitze der SPD werden wie folgt neu besetzt:

a)        Haupt- und Finanzausschuss:
  • durch Dr. Waldherr Gerhard
  • durch Unger Martin (als Vertreter für Riedl Winfried)

b)        Bauausschuss:
  • durch Schmid Maximilian (als Vertreter für Rockinger Andreas)

c)        Rechnungsprüfungsausschuss:
  • als Mitglied: Riedl Winfried (als dessen Vertreter: Dr. Waldherr Gerhard)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Billigungsbeschluss 1. Änderung zur Erweiterung des Bebauungsplanes "Wenzenbach-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 1. Änderung der  Erweiterung des Bebauungsplanes Wenzenbach-Ost in der vom Landschaftsarchitekturbüro Eska vorgelegten Fassung vom 25.04.2017 mit den unten angeführten inhaltlichen und redaktionellen Änderungen und Ergänzungen.

Entsprechend der in dieser Sitzung abgewogenen und beschlossenen Inhalte ist vom Planungsbüro Eska eine Entwurfsfassung der Bebauungsplanerweiterung zu erstellen. Beschlossene inhaltliche und redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sind dabei einzuarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Es wird festgelegt, gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 die in den einzelnen Schreiben angeführten Bedenken eingehend zur Kenntnis genommen und nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange folgende Beschlüsse gefasst:


I.  WÜRDIGUNG Fachstellenanhörung:

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen:

1.        Landratsamt Regensburg

Sachgebiet S 41, Bauleitplanung
(E-Mail v. 08.03.2017)
Die Verfahrensvermerke am Plan sollten an die Formulierungen der Planungshilfen für die Bauleitplanung 2014/15 angepasst werden.
Ein Regelquerschnitt sollte ergänzt werden.
Die Anzahl der Wohneinheiten und die erforderlichen Stellplätze sollten ergänzt werden.
Abwägungsvorschlag:
Die Verfahrensvermerke werden redaktionell angepasst.
Hinsichtlich eines „Regelquerschnittes“ für nur ein geplantes Wohnhaus im Geltungsbereich wird auf den nachfolgenden konkreten Bauantrag verwiesen.
Es wird eine Festsetzung hinsichtlich „Haupt- mit Einliegerwohnung“ und „mind. drei  Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück“ ergänzt.

Sachgebiet S 42, Techn. Bauaufsicht, Bauüberwachung
(Stellungnahme v. 09.03.2017)
Dringende Empfehlung, die Baugrenze/das Baufenster von Norden her zu reduzieren bzw. nach Süden zu verschieben, um die Rampenneigung zur Garage und den Geländeanstieg zu reduzieren.
Abwägung:
Nach Einarbeitung mehrfacher Änderungswünsche des Bauherrn konnte nach dessen örtlicher Überprüfung eine leichte Drehung und Verschiebung des Baufensters in südöstliche Richtung vorgenommen werden (s. nachfolgender Planausschnitt).
Von einer weiteren Verschiebung in südliche Richtung soll Abstand genommen werden, da sich auf dem auch +/- stark nach Südosten hängenden Grundstück ansonsten auf dieser (SO-)Seite zu starke Geländeaufschüttungen mit keinerlei nutzbarem Gartenanteil mehr ergeben würden.

2.        Wasserwirtschaftsamt Regensburg

(Schreiben vom 23.02.2017)
Es sind keine geänderten wasserwirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten, es bestehen daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände gegen die dargestellte Änderung.
Mitteilung folgender fachlicher Informationen und Empfehlungen:
Die Erschließung (Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser) ist entsprechend sicherzustellen.
Allgemein wird zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge empfohlen, die Unterkante von Gebäudeöffnungen (Kellerschächte, Eingänge) mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe… zu legen sowie allgemein Vorkehrungen gegen mögliche Wassereinbrüche bzw. Vernässungen zu treffen (DN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“).
Abwägungsvorschlag:
Die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben und die gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind durch die Gemeinde bzw. den Bauherrn zu beachten.


3.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg

(Schreiben vom 27.02.2017)
Verweis auf die Stellungnahme vom 12.03.2015:
(Die bestehenden Anlagen reichen evtl. nicht aus, um die zusätzlichen Wohngebäude an das Telekommunikationsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen werden müssen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Netzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger sind Beginn und Ablauf der Maßnahmen mind. 3 Monate vorher dem zuständigen Ressort der Telekom schriftlich anzuzeigen.
Damaliger Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine rechtzeitige Kontaktaufnahme durch die Gemeinde bzw. den Bauherrn hat zu erfolgen.)
Die Stellungnahme gilt mit folgender Ergänzung weiter:
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen beim zuständigen Ressort unter der kostenlosen Rufnummer der Bauherren-Hotline 0800-3301903 so früh wie möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, angezeigt werden.
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und durch den Bauherrn beachtet.

4.        Zweckverband zur Wasserversorgung – Wenzenbacher Gruppe

(Schreiben vom 02.02.2017)
Hinweis auf eine vorhandene und aufgrund der Bebauung zu verlegende Wasserversorgungsleitung. Die entsprechenden Vereinbarungen vom 02.09.2016 und vom 16.12.2016 mit den Eigentümern Schmalzl liegen der Gemeinde vor.
Vor Baubeginn wird zur Kosteneinsparung (z.B. durch gemeinsame Beauftragung einer Baufirma oder Eigenleistungen) um frühzeitige Absprache und Planung bezüglich des Rückbaus des bestehenden Gehweges, dem Neubau des Gehweges auf öffentlichem Grund und der Verlegung der Versorgungsleitung gebeten.
Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarung wird durch den Bauherrn beachtet.

5.        Handwerkskammer Niederbayern - Oberpfalz

(Schreiben vom 21.02.2017)
Die Kammer kann dem Planungsanlass grundsätzlich folgen.
Hinweis, dass sich im Umgriff des Plangebietes gewerbliche Nutzungen befinden können. Es dürfen keine Einschränkungen im Bestand sowie bei den Entwicklungsmöglichkeiten bestehender und formell genehmigter gewerblicher Nutzungen entstehen.
Abwägungsvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, der Gemeinderat stellt jedoch fest, dass sich das gepl. Bauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft zu vielen bereits bestehenden Wohnhäusern befindet und der Bestandsschutz vorhandenen Betriebe durch die Errichtung nur eines weiteren Wohngebäudes nicht gefährdet ist.

6.        Bayernwerk AG, Schwandorf

(Schreiben vom 19.01.2017)
Im überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk AG.
Keine Einwendungen gegen das Planungsvorhaben, Verweis auf die Stellungnahme vom 15.Juni 2016, die weiterhin Gültigkeit hat.
(Keine Einwendungen gegen das Planungsvorhaben, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb dieser Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Die Leitung nebst Zubehör ist auf Privatgrund mittels Dienstbarkeiten grundbuchamtlich gesichert.
Hinweis, dass die Trasse unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind.
Damaliger Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind von Gemeinde und Bauherr zu beachten. Wie am 23.09.2015 vor Ort besprochen, ist das Bayernwerk vom Bauherrn rechtzeitig vor Baubeginn über die geplante Lage des Gebäudes zur Einhaltung der erforderlichen Abstände zu informieren.)
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise werden erneut zur Kenntnis genommen und durch den Bauherrn beachtet.

Keine Bedenken, Anregungen oder Einwände wurden vorgebracht bzw. Einverständnis mitgeteilt haben:

       Regionaler Planungsverband Regensburg (Schreiben vom 19.01.2017)
       Landratsamt Regensburg, SG S33-2 Natur- und Landschaftsschutz (Stellungnahme vom 17.02.2017)
       Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Schreiben vom 18.01.2017)
       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg (Schreiben vom 20.02.2017)
       Gemeinde Zeitlarn (Schreiben vom 24.02.2017)
       Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern (Schreiben vom 10.02.2017)
       Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Oberpfalz (E-Mail vom 24.01.2017)
       Amt für Ländlicher Entwicklung Oberpfalz (Schreiben vom 24.01.2017)
       Staatliches Bauamt Regensburg (Schreiben vom 20.01.2017)
       e.on Energie Deutschland GmbH (Schreiben vom 19.01.2017)
       -REWAG & Co.KG (Schreiben vom 26.01.2017)


II. Von Bürgern wurde ein Einwand vorgebracht:

Heinz von Malottki, Fichtelgebirgstraße 34, Wenzenbach
(Schreiben vom 05.03.2017)

Es wird ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko für Schüler, Kinder und Radfahrer durch die geplante Grundstückszufahrt von 3,5 m Breite gesehen, da durch die (vorhandene) Garage weder die Einfahrt noch der Gehweg (öffentlicher Weg mit Treppe nach oben) einsehbar ist.
Abwägungsvorschlag:
Eine andere Grundstückszufahrt ist im vorliegenden Fall aufgrund der Hangsituation nicht möglich, das Grundstück kann allerdings ohnehin nur max. im Schritttempo angefahren oder verlassen werden.
Ggf. kann ein von Hr. von Malottki angeregter Spiegel ein evtl. verbleibendes Unfall-Restrisiko noch verringern.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme und Sorgfaltspflicht ist jedoch grundsätzlich bei jeder Verkehrssituation und von allen Verkehrsteilnehmern erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Beschlussfassung über den Beginn der Bautätigkeiten zur Konsenslösung für den Schlosshof im Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach beschließt, dass die Realisierung der erstmals am 07.07.2015 dem Gemeinderat Wenzenbach präsentierten und durch das Architekturbüro Naumann erarbeiteten „Sommerlösung“ für den Schlosshof des Schlosses Schönberg noch im Jahr 2017 beginnen soll. Die „Sommerlösung“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von etwa 1,53 Millionen Euro (ohne Fördermittel) stellt eine parteiübergreifende Konsenslösung zur Bautätigkeit am Schlosshof dar und sollte demnach nun rasch realisiert werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, entsprechende Ausschreibungen der Bautätigkeiten zeitnah vorzubereiten und durchzuführen, sodass die ersten, deutlich erkennbaren Baumaßnahmen (z.B. Abbrucharbeiten und Entsorgung von Bauschutt) noch im Jahr 2017 erfolgen. Dieser Beschluss gilt unabhängig von möglichen realisierbaren oder in Aussicht gestellten Fördermitteln.

Im Haushalt 2017 der Gemeinde Wenzenbach sind die Baumaßnahmen mit einem Ansatz von 500.000,- Euro (Haushaltsstelle 1.3600.94000) sowie weiteren 1.000.000,- Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2018 und 2019 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beschlussfassung über die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach erarbeitet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Zur adäquaten Durchführung eines ISEK wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, einen externen qualifizierten Planer unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Dabei gilt es zu beachten, dass alle wegweisenden Entscheidungen in Abstimmung mit dem Gemeinderat und der Regierung/Oberpfalz erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 – Beschlussfassung über die Feststellung und Entlastung (DS 17 / 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 8
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8.1. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 8.1

Beschluss

Nach Kenntnis des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:
       Verwaltungshaushalt:        11.671.896,16 € in Einnahmen und Ausgaben
       Vermögenshaushalt:          4.730.479,60 € in Einnahmen und Ausgaben
       Gesamtsumme:        16.402.375,76 € in Einnahmen und Ausgaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 8.2

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2015 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Beschlussfassung über die Errichtung einer E-Ladestation am Rathaus sowie über den Erwerb eines E-Fahrzeugs (Antrag der SPD-Fraktion) (DS 17 / 012)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 9

Beschluss

1.) Die Gemeinde Wenzenbach beschafft bei nächster Gelegenheit (voraussichtlich im Jahr 2018) ein geeignetes E-Fahrzeug für den Fuhrpark der Gemeinde Wenzenbach. Hierzu wird ein Haushaltsansatz von 30.000,- Euro für den Haushaltsentwurf des Jahres 2018 eingeplant.


2.) Die Gemeinde Wenzenbach beschafft noch im Jahre 2017 eine E-Ladestation für Elektrofahrzeuge und E-Bikes und installiert diese zentrumsnah und öffentlich erreichbar am Rathaus Wenzenbach. Hierfür werden voraussichtliche Kosten des Tiefbaus bzw. des Vermögenserwerbs in Höhe von 15.000,- Euro fällig, welche nicht im Haushalt 2017 der Gemeinde Wenzenbach eingeplant sind und demnach als außerplanmäßige Ausgaben gelten. Die Finanzierung der Ausgaben und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sind allerdings aufgrund des hohen Stands an Vermögensrücklagen gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beratend 10
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10.1. Öffentliches WC-Häuschen am Sportplatz Wenzenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 10.1
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10.2. Hangstraße/Am Steinert - Antrag auf Anbringung eines Spiegels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 10.2
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10.3. Straßenmarkierungen in Fußenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 10.3
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10.4. Einfache Dorferneuerung Irlbach –Freizeitbereich Wenzenbach-Aue

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 10.4
Datenstand vom 18.05.2017 10:07 Uhr